Recht im eigenen Interesse?

Zur Aussage von Dr. Klaus Schmidt (SPD): „Ein Blick ins Gesetz hilft“
und zu seinem Leserbrief in den Tageszeitungen des Lahn-Dill-Kreises.

Gerne wird von selbst ernannten Rechtsgelehrten (wie im aktuellen Fall von Dr. Schmidt) unter Hinweis auf Gesetze, welche sich bei korrekter juristischer Betrachtung sehr viel komplexer darstellen, der Versuch unternommen, den mündigen Bürgern weiszumachen, dass etwas unmöglich sei. Mit einem vermeintlichen Totschlags-Argument, dem oberflächlichen Hinweis auf den Titel von Gesetzen und Rechtsvorschriften aus den Bereichen Bauplanungsrecht, Denkmalschutz oder Naturschutz – Rechtsgebiete, auf denen sich mangels direkten Berührungspunkten im alltäglichen Leben die wenigsten Menschen wirklich gut auskennen – wird versucht, die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger an einer Marktansiedlung in Beilstein auszuhebeln.

Was ist das für ein Gesetzeswerk?

Es stellt sich die Frage, ob es sich um die gleiche Rechtslage handelt, welche damals beim Bau eines Rewe-Marktes in Holzhausen galt. Um eben jene, die auch die Errichtung von Feuerwehr und Bauhof auf der gleichen Fläche, ganz unbehelligt von Dr. Schmidts Bedenken und unter Zustimmung seiner SPD-Fraktion, ermöglichte – genau dort, wo heute aber die Supermärkte verhindert werden sollen.

DRSchmidt_einBlick_Ueberschrift
Wird Recht und Gesetz angewendet, wie es gerade opportun ist? – Foto: © Leserbrief des Dr. Schmidt (zum Lesen des gesamten Leserbriefs auf das Foto klicken)

Was ist das für ein Recht, welches man nach Gutdünken und je nach Interessenlage genau so anwendet und deutet, wie es gerade opportun ist?
Wo sind jene lösungsorientierten Ansätze, die es braucht, um einen Konsens in der Gemeinde herbeizuführen?
Außer Blockade und dem festen Willen zur Verhinderung des Vorhabens kommt von jener, einem Chamäleon gleichenden, SPD- Fraktion nichts. Oberflächliche, unbestimmte Hinweise auf irgendwelche Gesetze sind zur Lösung der derzeitigen verfahrenen und für viele Menschen beschämenden Situation jedenfalls nicht geeignet.
Man muss also erst einmal deutlich sagen, was man will. Dazu dient der Bürgerentscheid am 22. März, der geradezu als eine erzwungene Konsequenz aus den Entscheidungen der Gemeindevertretung resultiert. Und anschließend wird umfassend geprüft, ob die laienhaften und eher vom Verhinderungsgedanken getragenen Mutmaßungen tatsächlich dem Vorhaben entgegenstehen und wie das gesetzte Ziel erreicht werden kann.
Vielleicht ist die eine oder andere angestellte Mutmaßung ja in Wirklichkeit überhaupt kein Problem oder lässt sich durch eine kleine Umplanung oder Abwägung im Bauleitplanverfahren bereinigen?

Kommunalpolitiker sollen keinen Lokal-Protektionismus betreiben, denn schließlich belebt Konkurrenz das Geschäft und dient somit allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde.
Umfangreiches Wissen und sachorientiertes Handeln sollten integrale Bestandteile eines jeden zivilisierten Gemeindevertreters sein. Doch wenn man objektiv die derzeitige Situation in der Gemeinde analysiert, wird man schnell feststellen, dass viele Entscheidungen nicht unbedingt den Kriterien und Vorgaben des Gesetzgebers – und schon gar nicht dem vorliegend klar erkennbaren Mehrheitswillen der Bürgerschaft – entsprechen.

Die „Pflicht“ zur Sorgfalt

Der kommunale Mandatsträger hat nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) seine Entscheidungen verantwortungsbewusst zu treffen. Um diesem Anspruch nachzukommen, muss sich der kommunale Mandatsträger selbst in die Pflicht nehmen, um seine Aufgaben mit der ihm obliegenden Sorgfalt zum Wohle der gesamten Gemeinde zu erfüllen. Unter anderem gehört dazu neben der Gleichbehandlung und Neutralität auch unabdingbar die Pflicht, finanzielle Konsequenzen von Entscheidungen zu kalkulieren und abzuwägen. Doch gerade hier, so scheint es, wird diese Pflicht eher zur Last. Und man nimmt schon mal in Kauf, dass realisierbare Gemeindeeinahmen aus Grundstückserlösen sowie wirtschaftliche Entscheidungen (Marktansiedlung) hinten angestellt werden, wenn es um eigene Interessen geht.

Und an dieser Stelle spielt dann offensichtlich der von Dr. Schmidt immer wieder angeführte und geforderte „Blick ins Gesetz“ keine Rolle mehr, er scheint nicht nötig. Jedenfalls konnte man bei dem Abstimmungsverhalten der Vergangenheit diesbezüglich kein Monitum in der Gemeindevertretung hören, obwohl es um nicht gerade kleine Beträge für die klamme Gemeindekasse ging und geht.

Nein, das Gesetz – oder das, was man für die geltende Rechtslage hält – wird immer nur dann angeführt, wenn es darum geht, etwas zu verhindern, was den eigenen und den Interessen der Fraktion entgegensteht. Deshalb kann man getrost auf solch zweifelhafte Hinweise verzichten, sie dienen nicht der Sache, sondern sind eher zur Verunsicherung und Selbstdarstellung geeignet. Was diese Gemeinde braucht, sind Vertreter, die Konflikte sach- und lösungsorientiert abarbeiten und nicht noch durch arrogante Agitation und politisches Machtgehabe verstärken.

Recht ist in unserer Gesellschaft zwar nicht, wie Karl Marx formuliert hat, das Machtinstrument der herrschenden Klasse. Aber es wird auch in unserer Gemeinde schon lange stark interessengelenkt zur Durchsetzung von persönlichen Motiven zitiert und eingesetzt.

Hans-Jürgen Philipps

Lesen Sie auch:
Für mehr Infrastruktur in Greifenstein – Gegen Protektionismus


Bezug / Quellen:
Leserbrief von Dr. Klaus Schmidt (SPD) vom 4.1.2015 im Herborner Tageblatt <hier anklicken (PDF-Datei)>

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.