Am Sonntag, dem 14. März 2021, finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. So sind auch die Bürgerinnen und Bürger Greifensteins aufgerufen, die Ortsbeiräte, die Gemeindevertretung und den Kreistag zu wählen.
Die ULfG tritt mit einer qualitativ hochwertig besetzten, 13-köpfigen Liste zur Gemeindevertreterwahl an und hofft auf ein starkes Ergebnis, um eine wirklich unabhängige und bürgernahe Politik frei von Parteiideologien und Fraktionszwängen auch in der kommenden Wahlperiode für Greifenstein forcieren zu können.
Ihr Recht: Kumulieren und Panaschieren
Seit der Neuregelung des Kommunalwahlrechts 1999 gelten Besonderheiten: Für die Gemeindevertretung dürfen Sie bei der Wahl insgesamt 31 Stimmen vergeben. Dies kann geschehen, indem Sie einer Liste – bevorzugt der ULfG – durch das Ankreuzen der Kopfzeile diese 31 Stimmen komplett zukommen lassen. Hierbei werden die 31 Stimmen so auf die ListenbewerberInnen verteilt, dass zunächst alle BerwerberInnen eine Stimme von oben nach unten erhalten. Wenn noch Stimmen verfügbar sind, beginnt die Verteilung von Neuem von Listenplatz 1 an abwärts usw., bis alle 31 Stimmen an die auf der Liste geführten BewerberInnen verteilt sind.
Sie dürfen dabei auch Personen aus der Liste streichen, denen Sie gar keine Stimmen zukommen lassen möchten.
Wenn Sie keine Liste ankreuzen wollen oder neben einem Listenkreuz zusätzlich anderen BerwerberInnen (auch anderer Listen) Teile ihrer 31 Stimmen zur Verfügung stellen möchten, dann dürfen Sie jeder einzelnen Bewerberin bzw. jedem einzelnen Bewerber bis zu drei Stimmen zukommen lassen, indem Sie hinter deren bzw. dessen Namen auf dem Wahlzettel die drei Kästchen vollständig oder teilweise ankreuzen.
Sie können so Ihre 31 Stimmen auch gezielt und völlig selbstbestimmt verteilen, ohne ein Listenkreuz zu setzen.
Den Vorgang, wenn Ihre Stimmen auf Bewerber mehrerer Listen verteilt werden, nennt man Panaschieren. Wenn man einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen hinter dem Namen mehr als eine Stimme zuordnet, spricht man von Kumulieren.
Eine detaillierte Ausführung hierzu mit verschiedenen Beispielvariationen zum Ausfüllen von Stimmzetteln erhalten Sie im Wikipedia-Artikel des Kommunalwahlrechts Hessens.
Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl
Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.
Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.
Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.
Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!