Aldi oder nicht Aldi? – Der Bürgerentscheid muss umgesetzt werden!

Die überraschende Information vom 15.02.2016, dass Aldi Süd kein Interesse habe, in Greifenstein-Beilstein einen Discount-Markt zu errichten, stammt nach Angabe des Autors des Artikels und Redakteurs der WNZ/Mittelhessen.de, Herrn Gert Heiland, von der Aldi Pressestelle. Demnach hätten sie als Zeitung mehr als 14 Tage zuvor eine offizielle Sachstandsanfrage an Aldi gestellt, und das sei jetzt die Antwort der Pressestelle gewesen.
(Der Artikel ist hier auf mittelhessen.de zu finden)

Seitens des Bürgermeisters und von allen anderen Beteiligten – so hat man uns gegenüber mitgeteilt – ist bis zur Veröffentlichung dieses Artikels keine solche Stellungnahme erwartet worden, deshalb ist dies nun äußerst überraschend – auch die Begründung dazu, es mangele dem Standort an Kaufkraft, mutet irritierend an. Letzteren Aspekt würde man doch normalerweise vor dem Start solcher Verhandlungen und konkreten Planungen zu bedenken geben und nicht erst, wenn die Bürger sich aktiv für einen solchen Vorschlag entschieden haben und das ganze Projekt konkrete Formen annimmt.

Insbesondere hatten Investoren, Bürgermeister und Marktbetreiber wechselseitig vereinbart, keinerlei Stellungnahmen abzugeben, bis die Baugenehmigung vorliege. Da verwundert es schon, dass ausgerechnet kurz vor den Kommunalwahlen nun solche Aussagen getätigt werden. Und es verwundert auch die Art und Weise der Berichterstattung, die ja suggeriert, wenn Aldi nicht käme, gäbe es gar keinen Markt. Dem ist jedoch nicht so.

Als der Greifensteiner Bürgermeister Martin Kröckel in einer zweiten, später ergänzten Version des Artikels noch zu Wort kam, konnte er ausführen, dass  es – egal für welchen Lebensmittel-Anbieter – nötig sei, dass „die Gemeindevertretung das Baurecht für das Areal in Beilstein schafft“. Die Projektentwickler müssten bei ihren Verhandlungen mit den Supermarktketten dies als Grundvoraussetzung haben. Dazu müsse „die Gemeindevertretung ja auch das Bürgerbegehren umsetzen.“ Der Bürgerentscheid vom März des vergangenen Jahres sprach sich mit deutlicher Mehrheit für die Errichtung eines Kombimarktes bestehend aus Supermarkt und Discounter aus, und dieser ist für drei Jahre bindend.

Eine Baugenehmigung ist ohnehin nicht anbietergebunden – sie gilt allgemein für einen Supermarkt und einen Discounter.

Nun haben am 22.02.2016 die Projektentwickler, die Firma Schoofs GmbH, demgemäß hierzu Stellung bezogen:

Schoofs-Stellungnahme
Aritkel aus der Wetzlarer Neuen Zeitung (WNZ) / Mittelhessen.de vom 22.02.2016


Ohne einen Politikwechsel in dieser Gemeinde wird ganz Greifenstein zugrunde regiert. Nehmen Sie bitte am 6. März unbedingt Ihr Wahlrecht in Anspruch, wählen Sie den Stillstand ab.

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