Das Parlament hat sich konstituiert

Am gestrigen Donnerstag konstituierte sich die Gemeindevertretung Greifensteins nach der Kommunalwahl am 14. März in der Ulmtalhalle Allendorf. Bei der Veranstaltung waren 30 der 31 gewählten Mandatsträger anwesend. Mit einer fast zweiseitigen Tagesordnung vor der Brust wurde die Sitzung um 19 Uhr eröffnet.

Nach der Begrüßung durch Bürgermeisterin Marion Sander (parteilos) wurde der konstituierende Teil der Sitzung durch den Alterspräsidenten Harald Herr (CDU) eröffnet. Dieser führte durch die Wahl des neuen Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Nach dem Ausscheiden des langjährigen Vorsitzenden Werner Spies (SPD) aus dem Parlament wurde mit 18 der 30 abgegebenen Stimmen Jan Niklas Henrich (SPD) zum neuen Vorsitzenden der Gemeindevertretung gewählt. Er war auch einziger Kandidat.

Hans Udo Sattler zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt

Sodann übernahm Henrich das Wort und führte durch die Wahl zu den stellvertretenden Vorsitzen. Laut Hauptsatzung der Gemeinde sind drei Stellvertreter:innen zu wählen. Vier Kandidaten wurden von den Fraktionen ins Rennen geschickt. Mit Hans Udo Sattler stellt die ULfG künftig den ersten stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Die beiden weiteren Stellvertreterposten besetzen Steffen Droß (CDU) und Brigitte Marczik-Bovermann (SPD). Der Kandidat der AFD fiel mit deutlicher Mehrheit bei der Wahl durch.

Im Anschluss daran wurden die Wahl der Gemeindevertretung sowie die Wahl der zehn Ortsbeiräte aus den Greifensteiner Ortsteilen jeweils einstimmig vom Parlament für gültig erklärt. Wie aus den Ausführungen Henrichs hervorging, lag gegen keine der Wahlen ein Einspruch vor.

Ausschüsse beschickt

Schließlich wurde vom Parlament ebenfalls einstimmig beschlossen, dass die drei Ausschüsse, die laut Hauptsatzung in der Gemeinde Greifenstein zwingend zu bilden sind, über die Fraktionen beschickt werden dürfen. Dies war auch in der Vergangenheit so üblich. Die ULfG wird dabei in den drei Ausschüssen entsprechend des Verhältniswahlrechts jeweils mit einer Person wie folgt vertreten sein:
Die Abgeordneten der ULfG in den Ausschüssen.

  • Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss: Hans Udo Sattler
  • Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss: Hans-Jürgen Philipps
  • Ausschuss für Soziales, Sport und Kultus: Florian Kunz

Die Fraktionen haben – sofern noch nicht geschehen – binnen sieben Tagen die Möglichkeit ihre Abgeordneten in den Ausschüssen zu nominieren.

Heike Nebhuth im Gemeindevorstand

Schließlich wurden noch die Wahlen der Beigeordneten im Gemeindevorstand durch das Parlament durchgeführt. Die Fraktionen SPD, ULfG und FWG traten hier mit einer gemeinsamen Liste an. Die übrigen Fraktionen mit eigenen Wahlvorschlägen. Für die ULfG wird weiterhin Heike Nebhuth im Gemeindevorstand tätig werden. Der bisherige zweite Sitz im Gemeindevorstand wurde bei der Wahl leider verloren. Da unsere gemeinsame Liste die meisten Stimmen im Gemeindeparlament erhielt, wird Fred Schaffarz (SPD) als Kandidat auf Listenplatz 1 der gemeinsamen Liste auch in den nächsten fünf Jahren wieder Erster Beigeordneter und damit Stellvertreter von Bügermeisterin Sander sein.

 

Acht der neun gewählten Mitglieder im Gemeindevorstand wurden, da sie anwesend waren, gestern auch in ihr Amt berufen und von Henrich vereidigt. Der AfD-Beigeordnete fehlte aus gesundheitlichen Gründen und wird beim nächstmöglichen Termin vereidigt und darf danach seine Aufgabe wahrnehmen.

Thomas Weiler rückt nach

Da Heike Nebhuth bei der Kommunalwahl einen Sitz im Gemeindeparlament errungen hatte, musste sie als Beigeordnete im Gemeindevorstand aus diesem Amt ausscheiden. Mit Joel Becker verzichtete der erste Nachrücker der ULfG aus beruflichen Gründen aktuell auf sein errungenes Mandat, so dass Thomas Weiler als zweiter Nachrücker die entstandene Lücke in der Fraktion für die ULfG schließt und somit wieder ins Parlament einzieht. Dies wertet allein durch die bisherige Erfahrung in der letzten Wahlperiode die Fraktion noch einmal deutlich auf und freut uns alle sehr, zumal die ULfG in Thomas‘ Heimatort Odersberg ein besonders gutes Ergebnis erzielen konnte.

Abschließend berichtete Bürgermeisterin Sander noch über aktuelle Themen der Gemeinde, so etwa dem genehmigten Projekt zum Überflutungsschutz im Ortsteil Ulm oder die derzeit allgegenwärtigen Veränderungen im gemeindlichen Wald durch den sehr großen notwendigen Einschlag in vielfacher Höhe der üblichen Menge. Zu diesem Thema war ohnehin schon vorgesehen, dass der gemeindeeigene Förster, Michael Junker, in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung einen Vortrag erarbeiten und das Parlament über die abgeschlossenen sowie aktuellen Vorgänge, die Planungen und die Notwendigkeiten in Bezug auf Einschlag und Aufforstung informieren. Seinerzeit hatte die ULfG mit einem Antrag die Beförsterung durch die Gemeinde auf den Weg gebracht. Im Vorgriff hierauf werden Sie in den nächsten Tagen einen Bericht auf unserer Homepage finden. Die Sitzung wurde schließlich nach knapp 90 Minuten durch Henrich geschlossen.

Hans-Jürgen Philipps erhält Präsent von der Fraktion

Nach dem offiziellen Teil konnte die Fraktion noch dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Hans-Jürgen Philipps, recht herzlich gratulieren. Selbiger durfte gestern seinen 69. Geburtstag feiern und war dennoch in bekannt pflichtbewusster Weise bei der Sitzung anwesend. Er erhielt daher von der Fraktion einen edlen Tropfen als Geschenk. Auch an dieser Stelle seien noch einmal die besten Wünsche für das neue Lebensjahr an dich, lieber Jürgen, gerichtet. Vor allen Dingen viel Gesundheit steht auf der Wunschliste unsererseits an dich gerichtet ganz oben.

Konstituierende Sitzung steht an

Am kommenden Donnerstag, dem 22.04.2021, steht in der Ulmtalhalle in Allendorf ab 19.00 Uhr die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung an.

Die Tagesordnung umfasst elf Punkte. Nach der Eröffnung und der Feststellung des an Jahren ältesten Mitglieds der Gemeindevertretung wird die Wahl des Vorsitzenden von jener Alterspräsidentin bzw. jenem Alterspräsidenten geleitet.

Weitere wichtige Tagesordnungspunkte sind auch die Wahl und anschließende Vereidigung der Beigeordneten im Gemeindevorstand sowie die Beschickung der Ausschüsse.

Für die ULfG sind Hans Udo Sattler, Hans-Jürgen Philipps, Heike Nebhuth und Florian Kunz in die Gemeindevertretung gewählt worden und bilden somit die Fraktion zu Beginn der Sitzung.

Die Sitzung ist öffentlich. Aufgrund des großen Publikums mit potenziellen Beigeordneten im Gemeindevorstand bzw. Nachrücker:innen sind aber pandemiebedingt nur zehn weitere Zuschauer erlaubt. Diese müssen sich im Vorfeld bei der Gemeinde anmelden und registrieren lassen.

Die Würfel sind gefallen

Liebe Wählerinnen und Wähler,

zunächst einmal gilt der Dank der Bewerberinnen und Bewerber der ULfG Ihnen allen, die mit Stimmen einzelne Kandidatinnen und Kandidaten oder den gesamten Wahlvorschlag unterstützt haben. Weitere Anerkennung und Wertschätzung gilt dem gesamten Team, das durch sehr starke Sacharbeit in den letzten Jahren ebenso zu überzeugen wusste wie in den vergangenen Monaten in Vorbereitung auf die jetzige Wahl.

Im Vorfeld hatten wir bereits damit gerechnet, die phänomenalen 21% aus dem Jahr 2016 nicht halten zu können. Grundsätzlich sehen wir das nun erreichte Ergebnis mit knapp 13% und vier Sitzen in der Gemeindevertretung aber nicht so negativ, wie es manch einer machen möchte. Ehrlicherweise hatten wir gehofft, die 15%-Marke hinter uns zu lassen. Warum dies nicht funktioniert hat, ist sicher vielschichtig. Zum einen konnte aufgrund der Pandemie nur ein rudimentärer Wahlkampf betrieben werden. Das Problem hatten zwar alle Parteien, aber gerade der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern und unsere Nahbarkeit sehen wir als Vorteil, der nicht auszuspielen war. Andererseits konnten wir aber auch offensichtlich nicht alle potenziellen ULfG-Wählerinnen und -Wähler dazu motivieren, bei der Wahl ihre Stimmen abzugeben. Sicherlich sind auch einige, die uns aus einer Art Protest gegen den Status quo vor fünf Jahren heraus ihre Stimmen gegeben haben, aus heutiger Sicht enttäuscht darüber, dass unser Hauptanliegen aus dem Wahlkampf von damals, die Ansiedlung der Märkte in der Gemeinde, nicht umgesetzt wurde. Wir haben wirklich alles dafür getan – und auch durchgesetzt – was auf kommunalolitischer Ebene möglich war, um eine Umsetzung zu ermöglichen.

Wir sind trotzdem – auch aufgrund unserer bescheidenen Mittel als unabhängige Wählergruppe – mit dem Ergebnis nicht unzufrieden. Drittstärkste Kraft geworden zu sein, ist bei sechs angetretenen Parteien sicherlich aller Ehren wert. Mit vier qualitativ hochwertigen Mandaten in der Gemeindevertretung sind wir hervorragend aufgestellt. In der kommenden Wahlperiode möchten wir nach stabilen Mehrheiten für Zukunftsprojekte suchen. Wir sind jedenfalls hochmotiviert, in den kommenden Jahren Ihr Vertrauen in eine sachorientierte und unabhängige Politik umzusetzen. Dazu werden wir unser Möglichstes beitragen.

Gerne möchten wir Sie auch weiterhin bitten, sich einzumischen, den Bürgerwillen deutlich zu machen und uns diejenigen Hinweise zu geben, die wir für eine bürgernahe Politik benötigen. Fühlen Sie sich bei uns bitte jederzeit eingeladen!

Morgen gilt es!

Die Bewerber:innen der ULfG fiebern dem morgigen Wahlsonntag entgegen. Es ist jetzt an Ihnen, sofern Sie von der Möglichkeit der Briefwahl noch keinen Gebrauch gemacht haben, Ihre Stimmen der ULfG zu geben.

Für uns ist das Beste für Greifenstein gerade gut genug. Wenn Sie also möchten, dass das Gemeinwohl von der Zusammensetzung der neuen Gemeindevertretung profitiert, wenn Sie Klüngelwirtschaft wie wir ablehnen, wenn Sie für ein offenes und buntes Greifenstein sind, dann sind Sie bei uns goldrichtig.

Wir freuen uns über jede Stimme – eine starke ULfG ist ein Garant für fünf Jahre kontinuierliche, aktive, bürgernahe, konstruktive und vor allem unabhängige Politik für alle Greifensteiner:innen. So wie Sie auf uns zählen können, zählen wir auch auf Sie bei der Stimmabgabe.

Durch die Vorkehrungen der Gemeinde ist eine sichere Stimmabgabe trotz Corona in allen Wahllokalen möglich.

Unsere Kandidaten stellen sich vor

Ab sofort werden Sie hier täglich eine weitere Kandidatin bzw. einen weiteren Kandidaten anklicken können, die bzw. der sich Ihnen vorstellen möchte.

Wir freuen uns über Ihre Stimmen, die es erst gestatten, eine möglichst hohe Anzahl an Sitzen in der Gemeindevertretung zu erringen.

 

Für ein starkes Greifenstein, für eine bürgernahe Politik:

Wählen Sie am 14.03.2021 die Bewerberinnen und Bewerber der ULfG!

Platz 1: Hans Udo Sattler

Platz 2: Hans-Jürgen Philipps

Platz 3: Thomas Weiler

Platz 4: Stefan Kocher

Platz 5: Tamara Becker-Warter

Platz 6: Heike Nebhuth

Platz 7: Uwe Hasenpusch

Platz 8: Florian Kunz

Platz 9: Jörg Bernhardt

Platz 10: Heidi Sattler

Platz 11: Michael Philipps

Platz 12: Joel Becker

Platz 13: Willi Pfaff

Kommunalwahl am 14. März 2021

Am Sonntag, dem 14. März 2021, finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. So sind auch die Bürgerinnen und Bürger Greifensteins aufgerufen, die Ortsbeiräte, die Gemeindevertretung und den Kreistag zu wählen.

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

Eine detaillierte Ausführung hierzu mit verschiedenen Beispielvariationen zum Ausfüllen von Stimmzetteln erhalten Sie im Wikipedia-Artikel des Kommunalwahlrechts Hessens.

Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]Den Vorgang, wenn Ihre Stimmen auf Bewerber mehrerer Listen verteilt werden, nennt man Panaschieren. Wenn man einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen hinter dem Namen mehr als eine Stimme zuordnet, spricht man von Kumulieren.

Eine detaillierte Ausführung hierzu mit verschiedenen Beispielvariationen zum Ausfüllen von Stimmzetteln erhalten Sie im Wikipedia-Artikel des Kommunalwahlrechts Hessens.

Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]Sie können so Ihre 31 Stimmen auch gezielt und völlig selbstbestimmt verteilen, ohne ein Listenkreuz zu setzen.

Den Vorgang, wenn Ihre Stimmen auf Bewerber mehrerer Listen verteilt werden, nennt man Panaschieren. Wenn man einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen hinter dem Namen mehr als eine Stimme zuordnet, spricht man von Kumulieren.

Eine detaillierte Ausführung hierzu mit verschiedenen Beispielvariationen zum Ausfüllen von Stimmzetteln erhalten Sie im Wikipedia-Artikel des Kommunalwahlrechts Hessens.

Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]Wenn Sie keine Liste ankreuzen wollen oder neben einem Listenkreuz zusätzlich anderen BerwerberInnen (auch anderer Listen) Teile ihrer 31 Stimmen zur Verfügung stellen möchten, dann dürfen Sie jeder einzelnen Bewerberin bzw. jedem einzelnen Bewerber bis zu drei Stimmen zukommen lassen, indem Sie hinter deren bzw. dessen Namen auf dem Wahlzettel die drei Kästchen vollständig oder teilweise ankreuzen.

Sie können so Ihre 31 Stimmen auch gezielt und völlig selbstbestimmt verteilen, ohne ein Listenkreuz zu setzen.

Den Vorgang, wenn Ihre Stimmen auf Bewerber mehrerer Listen verteilt werden, nennt man Panaschieren. Wenn man einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen hinter dem Namen mehr als eine Stimme zuordnet, spricht man von Kumulieren.

Eine detaillierte Ausführung hierzu mit verschiedenen Beispielvariationen zum Ausfüllen von Stimmzetteln erhalten Sie im Wikipedia-Artikel des Kommunalwahlrechts Hessens.

Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]Seit der Neuregelung des Kommunalwahlrechts 1999 gelten Besonderheiten: Für die Gemeindevertretung dürfen Sie bei der Wahl insgesamt 31 Stimmen vergeben. Dies kann geschehen, indem Sie einer Liste – bevorzugt der ULfG – durch das Ankreuzen der Kopfzeile diese 31 Stimmen komplett zukommen lassen. Hierbei werden die 31 Stimmen so auf die ListenbewerberInnen verteilt, dass zunächst alle BerwerberInnen eine Stimme von oben nach unten erhalten. Wenn noch Stimmen verfügbar sind, beginnt die Verteilung von Neuem von Listenplatz 1 an abwärts usw., bis alle 31 Stimmen an die auf der Liste geführten BewerberInnen verteilt sind. Sie dürfen dabei auch Personen aus der Liste streichen, denen Sie gar keine Stimmen zukommen lassen möchten.

Wenn Sie keine Liste ankreuzen wollen oder neben einem Listenkreuz zusätzlich anderen BerwerberInnen (auch anderer Listen) Teile ihrer 31 Stimmen zur Verfügung stellen möchten, dann dürfen Sie jeder einzelnen Bewerberin bzw. jedem einzelnen Bewerber bis zu drei Stimmen zukommen lassen, indem Sie hinter deren bzw. dessen Namen auf dem Wahlzettel die drei Kästchen vollständig oder teilweise ankreuzen.

Sie können so Ihre 31 Stimmen auch gezielt und völlig selbstbestimmt verteilen, ohne ein Listenkreuz zu setzen.

Den Vorgang, wenn Ihre Stimmen auf Bewerber mehrerer Listen verteilt werden, nennt man Panaschieren. Wenn man einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen hinter dem Namen mehr als eine Stimme zuordnet, spricht man von Kumulieren.

Eine detaillierte Ausführung hierzu mit verschiedenen Beispielvariationen zum Ausfüllen von Stimmzetteln erhalten Sie im Wikipedia-Artikel des Kommunalwahlrechts Hessens.

Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]Die ULfG tritt mit einer qualitativ hochwertig besetzten, 13-köpfigen Liste zur Gemeindevertreterwahl an und hofft auf ein starkes Ergebnis, um eine wirklich unabhängige und bürgernahe Politik frei von Parteiideologien und Fraktionszwängen auch in der kommenden Wahlperiode für Greifenstein forcieren zu können.

Ihr Recht: Kumulieren und Panaschieren

Seit der Neuregelung des Kommunalwahlrechts 1999 gelten Besonderheiten: Für die Gemeindevertretung dürfen Sie bei der Wahl insgesamt 31 Stimmen vergeben. Dies kann geschehen, indem Sie einer Liste – bevorzugt der ULfG – durch das Ankreuzen der Kopfzeile diese 31 Stimmen komplett zukommen lassen. Hierbei werden die 31 Stimmen so auf die ListenbewerberInnen verteilt, dass zunächst alle BerwerberInnen eine Stimme von oben nach unten erhalten. Wenn noch Stimmen verfügbar sind, beginnt die Verteilung von Neuem von Listenplatz 1 an abwärts usw., bis alle 31 Stimmen an die auf der Liste geführten BewerberInnen verteilt sind. Sie dürfen dabei auch Personen aus der Liste streichen, denen Sie gar keine Stimmen zukommen lassen möchten.

Wenn Sie keine Liste ankreuzen wollen oder neben einem Listenkreuz zusätzlich anderen BerwerberInnen (auch anderer Listen) Teile ihrer 31 Stimmen zur Verfügung stellen möchten, dann dürfen Sie jeder einzelnen Bewerberin bzw. jedem einzelnen Bewerber bis zu drei Stimmen zukommen lassen, indem Sie hinter deren bzw. dessen Namen auf dem Wahlzettel die drei Kästchen vollständig oder teilweise ankreuzen.

Sie können so Ihre 31 Stimmen auch gezielt und völlig selbstbestimmt verteilen, ohne ein Listenkreuz zu setzen.

Den Vorgang, wenn Ihre Stimmen auf Bewerber mehrerer Listen verteilt werden, nennt man Panaschieren. Wenn man einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen hinter dem Namen mehr als eine Stimme zuordnet, spricht man von Kumulieren.

Eine detaillierte Ausführung hierzu mit verschiedenen Beispielvariationen zum Ausfüllen von Stimmzetteln erhalten Sie im Wikipedia-Artikel des Kommunalwahlrechts Hessens.

Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

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Die ULfG tritt mit einer qualitativ hochwertig besetzten, 13-köpfigen Liste zur Gemeindevertreterwahl an und hofft auf ein starkes Ergebnis, um eine wirklich unabhängige und bürgernahe Politik frei von Parteiideologien und Fraktionszwängen auch in der kommenden Wahlperiode für Greifenstein forcieren zu können.

Ihr Recht: Kumulieren und Panaschieren

Seit der Neuregelung des Kommunalwahlrechts 1999 gelten Besonderheiten: Für die Gemeindevertretung dürfen Sie bei der Wahl insgesamt 31 Stimmen vergeben. Dies kann geschehen, indem Sie einer Liste – bevorzugt der ULfG – durch das Ankreuzen der Kopfzeile diese 31 Stimmen komplett zukommen lassen. Hierbei werden die 31 Stimmen so auf die ListenbewerberInnen verteilt, dass zunächst alle BerwerberInnen eine Stimme von oben nach unten erhalten. Wenn noch Stimmen verfügbar sind, beginnt die Verteilung von Neuem von Listenplatz 1 an abwärts usw., bis alle 31 Stimmen an die auf der Liste geführten BewerberInnen verteilt sind. Sie dürfen dabei auch Personen aus der Liste streichen, denen Sie gar keine Stimmen zukommen lassen möchten.

Wenn Sie keine Liste ankreuzen wollen oder neben einem Listenkreuz zusätzlich anderen BerwerberInnen (auch anderer Listen) Teile ihrer 31 Stimmen zur Verfügung stellen möchten, dann dürfen Sie jeder einzelnen Bewerberin bzw. jedem einzelnen Bewerber bis zu drei Stimmen zukommen lassen, indem Sie hinter deren bzw. dessen Namen auf dem Wahlzettel die drei Kästchen vollständig oder teilweise ankreuzen.

Sie können so Ihre 31 Stimmen auch gezielt und völlig selbstbestimmt verteilen, ohne ein Listenkreuz zu setzen.

Den Vorgang, wenn Ihre Stimmen auf Bewerber mehrerer Listen verteilt werden, nennt man Panaschieren. Wenn man einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen hinter dem Namen mehr als eine Stimme zuordnet, spricht man von Kumulieren.

Eine detaillierte Ausführung hierzu mit verschiedenen Beispielvariationen zum Ausfüllen von Stimmzetteln erhalten Sie im Wikipedia-Artikel des Kommunalwahlrechts Hessens.

Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

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