Drei Fragen an die ULfG

Drei Fragen an die ULfG

Wir wurden von der Neuen Wetzlarer Zeit (Mittelhessen) zu drei Fragen um unsere Antworten gebeten.

Weitergehende Informationen zu unserem Wahlprogramm gibt es hier.

Dass sie Geld von Bund oder Land erhalten, können die Kommunalparlamente nicht beeinflussen.

Welche Ideen haben Sie, um selbst die finanzielle Lage der Gemeinde Greifenstein zu verbessern?
Müssen Steuern erhöht werden?
Oder gibt es irgendwo noch Einsparpotenzial?

Die ULfG steht für Finanzpolitik, bei der Steuererhöhungen nur die letzte Option sein können, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Wir haben ein Auge auf sorgsames Wirtschaften, das einerseits sinnvolle Einsparpotentiale ausschöpft, ohne damit die Bürgerinnen und Bürger zu belasten. Daher wird es mit der ULfG als Konsequenz leerer Kassen kein schlichtes Zusammenstreichen freiwilliger sozialer Leistungen geben. Die ULfG will stattdessen vorhandene Einsparpotentiale im Bereich der erweiterten Interkommunalen Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden analysieren und heben. So kann man ohne Zumutungen für die Bürgerinnen und Bürger sparen.

Neben dem Aspekt „Ausgabenminderung“ denkt die ULfG auch „Einnahmenerhöhung“ zur Haushaltskonsolidierung mit. Hierzu haben wir eine Reihe von Überlegungen und Ansätzen entwickelt. Im Fokus stehen die verschiedenen Möglichkeiten der Stärkung vorhandener Unternehmen und Handwerksbetriebe.

Perspektivisch soll unsere Kommune durch entsprechende Maßnahmen so attraktiv werden, dass sie anderen Gemeinden auch in der Konkurrenz um sich neu ansiedelnde Betriebe, Geschäfte und Selbständige den Rang abläuft. Wenn wir unserer Wirtschaft den Rücken stärken, profitieren davon direkt (durch Infrastrukturverbesserung) und indirekt (über Gewerbesteuereinnahmen verbesserte Finanzlage) alle in unserer Kommune.

Ein weiteres Problem in der Gesamtgemeinde Greifenstein sind kaputte und sanierungsbedürftige Gemeindestraßen, Brücken und zum Teil auch eine veraltete Kanalisation.

Was haben Sie diesbezüglich vor?
Wie soll/kann sich die Situation kurz- und langfristig ändern?

Überall rächt sich, dass die Instandhaltung der Infrastruktur allzu lange vernachlässigt wurde, ein Fehler der Vergangenheit, den das neue Gemeindeparlament nicht kurzfristig heilen kann. Die ULfG wird aber konsequent das Notwendige zur mittel- und langfristigen Umsetzung anstoßen.

Angesichts der Haushaltslage ist dies keine triviale Aufgabe. Ihre Wichtigkeit unterstreicht, wie dringlich die von uns unter 1) und 3) dargelegten Maßnahmen sind, um die Finanzen vergleichsweise zeitnah verlässlich zu verbessern.

Guten Gewissens kann niemand eine umfängliche, kurzfristig realisierbare Verbesserung zusagen. Das bedeutet aber nicht, dass bis auf Weiteres Erhalt, Sanierung und Modernisierung der Straßen- und Abwasserinfrastruktur liegen bliebe.

Fortlaufend und argumentationsstark auf die Eigentümer nicht-kommunaler Straßen in unserer Gemarkung einzuwirken, kann haushaltsneutral erfolgen. Eigentümer wie HessenMobil sind bei ihrer Maßnahmenplanung oft erfreulich offen für gut begründete Priorisierungsbitten einzelner Kommunen.

Auf Fördermittel aller Ebenen wird die ULfG gezielt hinweisen und entsprechende Beantragung einfordern, im Sinne der Finanzierbarkeit besonders dringlicher Sanierungen. Ergänzend werden wir auch in der kommenden Wahlperiode die turnusmäßige politische Überprüfung und Aktualisierung der priorisierten Maßnahmenliste aufrufen.

Engagiert sich die Gemeinde Greifenstein als Klimakommune ausreichend für Natur, Umwelt und Klima?

Oder gibt es noch Potenzial – und Luft nach oben?
Zum Beispiel bezüglich erneuerbarer Energien wie Windkraft?

 

Klima-, Natur- und Umweltschutz sind integraler Teil der Politik der ULfG.

Wir setzen dabei auf einen ausgewogenen Mix von Maßnahmen und Technologien, gerade bei den erneuerbaren Energien, damit ihre Gewinnung nicht auf Kosten von Wald-, Agrar- und Grünlandflächen oder intakter Naturräumen geht.

Der Zielkonflikt „Solarstrom versus Agrar-Flächen“ kann heute durch senkrecht angeordnete oder überdachende Agri-PV-Anlagen gelöst werden. Parallel zur Agrar-Nutzung der Flächen wird so hocheffizient Solarenergie produziert. Die Tageszeit, zu der Agri-PV Strom produziert, sorgt ganz nebenbei für Netzstabilisierung und die auch künftige Vermeidung von „Blackouts“.

Zur Stromversorgung bei sog. Dunkelflaute setzt sich die ULfG dafür ein, die Möglichkeiten für lokale Großbatteriespeicher auszuloten. Außerdem sind Zusammenschlüsse denkbar, durch die der lokal erzeugte grüne Strom von Großverbrauchern (z.B. Rechenzentren) genutzt wird, die ihre Abwärme wiederum in ein lokales Wärmenetz einspeisen. Davon profitieren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, die hieraus Wohnwärme beziehen, sondern auch alle anderen, denn die Gemeindekasse wird erhebliche Zusatzeinnahmen verzeichnen.

Diese Beispiele zeigen, warum die ULfG Wirtschaft, Soziales und Ökologie nicht einzeln, sondern sinnvoll zusammendenkt: denn so wird ein stimmiges, zukunftsfähiges Ganzes für uns alle daraus.

Drei Fragen an die ULfG

Der Wahlausschuss hat getagt

Der Wahlausschuss stellt sicher, dass die Kommunalwahl rechtlich korrekt, transparent und nachprüfbar durchgeführt wird – von der formalen Prüfung der Kandidaturen bis zur Feststellung des Wahlergebnisses. Seine Arbeit ist damit ein zentraler Bestandteil eines ordnungsgemäßen demokratischen Wahlprozesses.

Folgende Aufgaben werden vom Wahlausschuss übernommen:

1. Prüfung und Zulassung von Wahlvorschlägen
Der Wahlausschuss entscheidet, welche Wahlvorschläge formal zulässig sind und damit auf dem Wahlzettel stehen dürfen. Dabei prüft er, ob die Vorschläge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

2. Vorbereitung der Wahl und organisatorische Entscheidungen
Er sorgt dafür, dass alle formalen Voraussetzungen für die Wahl erfüllt sind – einschließlich der Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen des Wahlleiters im Rahmen der Wahlvorbereitung.

3. Feststellung des Wahlergebnisses
Nach der Wahl stellt der Wahlausschuss das offizielle Wahlergebnis fest und bestätigt damit formell die Verteilung der Sitze bzw. die gewählten Personen.

4. Fortbestand über den Wahltag hinaus
Der Wahlausschuss bleibt auch nach dem Wahltag im Amt, bis die neue kommunale Vertretung konstituiert ist. Er kann bei Bedarf neu besetzt werden.

In Greifenstein tagte der Wahlausschuss am vergangenen Freitag, 16.01.2026 im DGH in Beilstein.

Es gab keine Beanstandungen und nach eingehender Prüfung wurden alle eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.

Die Reihung auf dem Wahlschein folgt dem Wahlergebnis der letzten hessischen Landtagswahl:

Liste 1 – CDU mit 20 Kandidierenden

Liste 2 – AfD mit 12 Kandidierenden

Liste 3 – SPD mit 23 Kandidierenden

Liste 4 – Bündnis90/Die Grünen mit 7 Kandidierenden

Liste 5 – FDP mit 15 Kandidierenden

Liste 6 – Unabhängige Liste für Greifenstein mit 12 Kandidierenden

Drei Fragen an die ULfG

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten

Mit der Veröffentlichung unseres Wahlprogramms ist der erste wichtige Schritt getan – nun stellen wir voller Stolz unsere kleine, aber feine Liste für die Kommunalwahl am 15.03.2026 vor.

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten stehen für Engagement, Erfahrung und frische Ideen. Jede und jeder von ihnen bringt eigene politische Schwerpunkte ein und verbindet diese mit einer persönlichen Motivation für unsere Gemeinde. Genau diese Mischung macht unsere Liste aus: unterschiedliche Perspektiven, gemeinsame Werte und der klare Wille, Verantwortung zu übernehmen.

Wir treten an, weil wir überzeugt sind, dass gute Kommunalpolitik von Menschen lebt, die zuhören, anpacken und sich einmischen. Menschen, die ihre Heimat gestalten wollen – sachlich, zukunftsorientiert und nah an den Bürgerinnen und Bürgern.

Lernen Sie unsere Kandidatinnen und Kandidaten kennen, entdecken Sie ihre Themen und kommen Sie mit uns ins Gespräch. Gemeinsam wollen wir die Zukunft unserer Gemeinde gestalten.

Unser Wahlprogramm

Unser Wahlprogramm

Unser Wahlprogramm ist jetzt online verfügbar – getragen von unserem Leitmotiv:
„Gute Ideen für kluge Kommunalpolitik“: sachlich, zukunftsorientiert und nah an den Menschen vor Ort.

Jetzt wächst bei uns die Vorfreude auf die gedruckte Ausgabe und vor allem auf die persönlichen Gespräche: auf den Austausch mit euch und Ihnen, auf Begegnungen vor Ort und auf lebendige Diskussionen über die Zukunft unserer Gemeinde.

Unser Wahlprogramm

Unsere Liste steht

Totgesagte leben länger – und in unserem Fall ganz besonders. Entgegen aller Gerüchte steht fest: Die ULfG lebt, ist engagiert und voller Tatkraft.

Nach der Begrüßung durch Florian Kunz und Ursula Oestreich ging es zügig in die inhaltliche Arbeit. Zum Versammlungsleiter wurde der aktuelle Fraktionsvorsitzende Thomas Weiler gewählt.

Im Mittelpunkt der Tagesordnung stand die Vorstellung unserer Kandidierenden: eine starke Mischung aus erfahrenen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern sowie neuen, engagierten Gesichtern mit frischen Ideen und viel Motivation. Die anschließende geheime Wahl bestätigte diesen Eindruck eindrucksvoll – das Ergebnis war klar und einstimmig.

Gewählt wurden:

  1. Stefan Kocher
  2. Ursula Oestreich
  3. Florian Kunz
  4. Dr. Birgit Anderegg
  5. Johannes Arns
  6. Andreas Gröbel
  7. Michael Philipps
  8. Uwe Hasenpusch
  9. Hans-Udo Sattler
  10. Manuela Arns
  11. Heidi Sattler
  12. Rolf Schweitzer

Zum Abschluss nutzten wir die Gelegenheit, das Wahlprogramm für die Wahlperiode 2026–2031 ausführlich zu diskutieren.

Dabei wurde deutlich, wofür die ULfG steht: Unsere kommunalpolitische Arbeit folgt konsequent dem Leitmotiv „Gute Ideen für kluge Kommunalpolitik“ – sachlich, zukunftsorientiert und nah an den Menschen vor Ort.

Einladung zur Nominierungsversammlung

Einladung zur Nominierungsversammlung

Wir laden herzlich zur Nominierungsversammlung am 12. Dezember 2025 um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus, Obergasse 25, 35753 Greifenstein ein.

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Wahl eines Versammlungsleiters/einer Versammlungsleiterin
  3. Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung
  4. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der anwesenden Stimmen
  5. Wahl einer Protokollführerin / eines Protokollführers
  6. Wahl einer Vertrauensperson / stellvertretenden Vertrauensperson
  7. Wahl der Ersatzperson der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson
  8. Kurz- Vorstellung der vorgeschlagenen Personen
  9. Geheime Wahl der Kandidierenden für die Kommunalwahl am 15.03.2026
  10. Unterzeichnung der Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit durch die Kandidierenden
  11. Wahl/Verabschiedung des Kommunalwahlprogramms