1020/2026 Antrag „Arbeitsgruppe Novellierung Hauptsatzung der Gemeinde Greifenstein und Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Greifenstein“

Greifenstein, 25. März 2026

 

1020/2026 Antrag „Arbeitsgruppe Novellierung Hauptsatzung der Gemeinde Greifenstein und Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Greifenstein“

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Beschluss:

  1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, umgehend eine Arbeitsgruppe zum Thema „Novellierung Hauptsatzung der Gemeinde Greifenstein und Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Greifenstein“ einzuberufen, um die aktuelle Hauptsatzung der Gemeinde Greifenstein sowie die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Greifenstein zu aktualisieren.
  2. Jede Fraktion entsendet eine/n Vertreterin oder Vertreter, der Gemeindevorstand wird durch die Bürgermeisterin und/oder eine Beigeordnete bzw. Beigeordneten vertreten und die Verwaltung wird durch die Fachbereichsleitung Zentrale Dienste und Finanzen oder deren Stellvertretung repräsentiert.
  3. Die Arbeitsgruppe tagt maximal zweimal.
  4. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wird nach Abschluss, der nächstmöglichen Sitzungsrunde dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Vorberatung und anschießend der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung:

Die derzeit gültige Hauptsatzung sowie die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse entsprechen in ihrer aktuellen Fassung nicht mehr in vollem Umfang den rechtlichen und organisatorischen Anforderungen.

Im Rahmen der Überarbeitung sollen die Regelwerke konsolidiert, inhaltlich gestrafft und von überflüssigen oder überholten Regelungen bereinigt werden, um deren Anwendung zu vereinfachen und die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Mit der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung zum 01.04.2025 ergeben sich zudem gesetzliche Änderungen, die eine Anpassung der kommunalen Satzungen erforderlich machen.

Die Einberufung einer Arbeitsgruppe dient der koordinierten und fraktionsübergreifenden Erarbeitung von Änderungsvorschlägen unter Beteiligung der Verwaltung und schafft die Grundlage für eine sachgerechte Neufassung der Hauptsatzung und Geschäftsordnung.

 

Mündliche Antragsbegründung in der Gemeindevertretung

Mit unserem Antrag zur Novellierung der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse beschäftigen wir uns heute mit einem Thema, das auf den ersten Blick vielleicht eher technisch wirkt, für die tägliche Arbeit dieser Gemeindevertretung und der Verwaltung aber von grundlegender Bedeutung ist.

Unsere derzeit gültige Hauptsatzung stammt aus dem Jahr 2011. Seitdem hat es zahlreiche Entwicklungen gegeben – organisatorisch, verwaltungspraktisch und insbesondere auch rechtlich. Spätestens mit der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung zum 1. April 2025 ist deutlich geworden, dass eine grundlegende Überarbeitung unserer kommunalen Regelwerke erforderlich ist.

Die bestehenden Regelungen bilden die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht bzw. nicht mehr vollständig und systematisch ab. Hinzu kommt, dass sich Aufbau und Struktur der gültigen Hauptsatzung nicht an der Mustersatzung orientieren, die als bewährter Wegweiser für rechtssichere und praktikable kommunale Satzungen dient.

Und ich denke, wir alle wissen: Solche Muster entstehen nicht ohne Grund. Sie schaffen Einheitlichkeit, Übersichtlichkeit und vor allem Rechtssicherheit. Genau daran sollte sich auch Greifenstein orientieren. Unser Ziel ist deshalb ausdrücklich keine politische Grundsatzdebatte über einzelne Zuständigkeiten oder Formalien, sondern eine sachliche, strukturierte und fraktionsübergreifende Modernisierung der bestehenden Regelwerke.

Dabei geht es insbesondere darum,

  • veraltete oder entbehrliche Regelungen zu bereinigen,
  • die Satzungen sprachlich und strukturell zu vereinfachen,
  • aktuelle gesetzliche Anforderungen sauber einzuarbeiten

und insgesamt die praktische Anwendung für Mandatsträger, Verwaltung und Öffentlichkeit nachvollziehbarer zu gestalten.

Gerade die Geschäftsordnung ist das Fundament unserer parlamentarischen Arbeit. Sie sollte klar, verständlich und rechtssicher formuliert sein, damit Verfahren transparent und ohne unnötige Auslegungsdiskussionen durchgeführt werden können.

Aus diesem Grund schlagen wir ausdrücklich die Bildung einer kleinen, arbeitsfähigen und zeitlich klar begrenzten Arbeitsgruppe vor. Jede Fraktion soll beteiligt werden, ebenso Verwaltung und Gemeindevorstand. Damit schaffen wir die Grundlage für eine gemeinsame Erarbeitung möglicher Anpassungen und vermeiden zugleich, dass einzelne Punkte erst in langen Debatten innerhalb regulärer Sitzungen behandelt werden müssen. Dieses Format hat sich in der Vergangenheit bereits bewährt (Stichwort: Vereinsförderrichtlinien).

Wichtig ist uns dabei auch:
Die Arbeitsgruppe soll effizient arbeiten. Deshalb haben wir die Zahl der Sitzungen bewusst auf maximal zwei Termine begrenzt.

Die ULfG hat hierzu bereits im Vorfeld einen eigenen Vorschlag für eine überarbeitete Hauptsatzung sowie eine angepasste Geschäftsordnung erarbeitet. Dieser Entwurf versteht sich ausdrücklich nicht als fertige Vorgabe, sondern als Diskussions- und Arbeitsgrundlage. Sollte unser Antrag heute mehrheitlich beschlossen werden, werden wir diese Unterlagen den Fraktionen kurzfristig zur Verfügung stellen, damit alle Beteiligten auf einer gemeinsamen Grundlage in die Beratungen einsteigen können.

Eine moderne, klare und rechtssichere Hauptsatzung sowie eine praktikable Geschäftsordnung sollte im Interesse aller Fraktionen, der Verwaltung und letztlich auch der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde liegen.

Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.

Florian Kunz

Fraktionsvorsitzender, Unabhängige Liste für Greifenstein

Update HFWA vom 04.05.2026

Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmungsergebnis: ja: 7 nein: 0 enthalten: 0

Update Gemeindevertretung vom 13.05.2026

Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmungsergebnis: ja: 25 nein: 0 enthalten: 0

0253/2022 Aufstellen von Spendern für Hundekotbeutel und Ensorgungsbehältnissen

Greifenstein, 15.10.2022

 

0253/2022 Aufstellen von Spendern für Hundekotbeutel und Ensorgungsbehältnissen

 

Beschluss:

Die ULfG beantragt die Installation von Hundekotbeutel-Spendern und entsprechende Aufnahmebehältnisse entlang der ausgewiesenen Wanderwege/Radwege in der Gemeinde Greifenstein.

Begründung:

Durch die zunehmende Frequentierung der Wander- u. Radwege in unserer Gemeinde auch in Hundebegleitung, nehmen hier die entsprechenden Hinterlassenschaften zu. Um diesem ebenso unappetitlichen wie unhygienischen Missstand entgegenzuwirken, sollte hier die Möglichkeit der Entsorgung geschaffen werden. Damit durch einen Effekt der Wiedererkennung dieser Spender u. Aufnahmebehälter in der gesamten Gemeinde ein deutlicher Anreiz zur Entsorgung der Verunreinigungen geweckt wird, sollten diese in der Aufmachung in allen Ortsteilen identisch sein.

Eine geeignete Anzahl und die Platzierungen wären in den entsprechenden Ausschüssen zu besprechen.

 

Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss nimmt die vorgelegten Unterlagen zur Kenntnis und empfiehlt, die Ortsbeiräte anzufragen, die bekannten Hundespazierwege rund um den jeweiligen Ortsteil zu benennen an denen die Aufstellung der Behältnisse sinnvoll wäre.

Abstimmung:

einstimmig beschlossen
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0

Die Gemeindevertretung beschließt das bestehende Abfallentsorgungsnetz gegebenenfalls um Abfallbehältnisse zu erweitern. Das Beratungsergebnis des BPV – keine Aufstellung von Hundekotbeutelspendern, sondern zusätzliche Abfallbehältnisse an notwendigen Standorten – sowie die Anregungen der Ortsbeiräte sind zu berücksichtigen.

Abstimmung:

einstimmig beschlossen
Ja 22 Nein 0 Enthaltung 0

0074/2021 Runder Tisch „Zukunft der medizinischen Versorgung in Greifenstein“

Greifenstein, 21.06.2021

 

0074/2021 Runder Tisch „Zukunft der medizinischen Versorgung in Greifenstein“

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die Gemeindeverwaltung binnen sechs Wochen einen Runden Tisch mit dem Titel „Zukunft der medizinischen Versorgung in Greifenstein“ einberuft, zu dem neben allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten der Gemeinde auch die Apothekerin, Fr. Sager, sowie anderweitige Geschäftführer:innen bzw. Betreiber:innen medizinischer Einrichtungen (z.B. Pflegedienste) einzuladen sind. Hier sollen die Überlegungen zum Medizinstipendium für Greifenstein vorgestellt werden und die Bereitschaft für verschiedenen Formen der Partizipation der Ärzt:innen und der Apothekerin etc. besprochen werden. Zu dieser Sitzung sind auch bis zu zwei Vertreter:innen aller Fraktionen der Gemeindevertretung zugelassen, denen Rederecht einzuräumen ist. Die Zusammenstellung einer endgültige Liste der einzuladenden Personen obliegt der Gemeindeverwaltung

Begründung:

Den Ärztinnen und Ärzten sowie der Apothekerin etc. sollte die zukünftige Gestaltung der medizinischen Versorgung innerhalb der Gemeinde Greifenstein ebenfalls am Herzen liegen. Sollte sich hier herausstellen, dass die Einführung eines Stipendiums auf Unterstützung trifft, ist auszuloten, inwiefern sich die Praxen bzw. die Apotheke an dem Projekt beteiligen können und mögen. Hierzu wären im Nachklang rechtsverbindliche Vereinbarungen zu treffen. Dies könnte zum einen dafür sorgen, die finanzielle Belastung Greifensteins für die Vergabe von Stipendien zu mindern, zum anderen kann auch abgewogen werden, ob die monatliche Fördersumme aufgrund von finanzieller Beteiligung der o.g Gruppe erhöht werden kann, um die Attraktivität des Angebots noch einmal zu steigern und so potenzielle Interessentinnen und Interessenten zu einer Bewerbung zu animieren.

Die Vorstellung des Sachverhaltes und der Anträge der ULfG erfolgt in der Gemeindevertretersitzung durch Florian Kunz. Hierzu hat dieser eine Präsentation erarbeitet. Daher bitten wir um Bereitstellung der technischen Voraussetzung, damit die Visualisierung für die Mitglieder der Gemeindevertretung erfolgen kann.

Abstimmung:

26 Ja-Stimmen

0074/2021 Medizin-Stipendium für Greifenstein

Greifenstein, 21.06.2021

 

0074/2021 Medizin-Stipendium für Greifenstein

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge die Einführung eines Stipendiums für Studierende der Humanmedizin durch die Gemeinde Greifenstein beschließen mit dem Ziel, dass sich die Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten nach erfolgreich absolviertem Studium und fachärztlicher Weiterbildung zur FÄ / zum FA für Allgemeinmedizin innerhalb der Gemeinde Greifenstein als angestellte oder selbstständige Fachärzte/-innen für die Dauer von mindestens fünf Jahren verpflichtend niederlassen. Dies soll mittel- und langfristig die Gesundheitsversorgung in der Gemeinde Greifenstein sichern.

Ein Entwurf für Vergaberichtlinien sowie eines Mustervertrages liegen vor

Begründung:

Die medizinische Versorgung innerhalb der Gemeinde Greifenstein ist bereits heute im mittelfristigen Kontext akut gefährdet. Die hausärztlichen Strukturen sind überaltert. Trotz entsprechender – inzwischen mehrjähriger – Bemühungen bspw. von Fr. Dr. MorrStrathmann (Hausarztpraxis Allendorf) ist es ihr bisher nicht gelungen, eine/n Nachfolger/in für die eigene Praxis bzw. den kassenärztlichen Sitz zu gewinnen.

Hier muss die Gemeinde mit Vehemenz gegensteuern und Anreize schaffen, um diese Entwicklung endlich umzukehren. Es darf nicht dem Zufall überlassen werden, ob in Greifenstein in acht bis zehn Jahren überhaupt noch Hausarztpraxen bestehen. Das Risiko für die Gemeinde liegt bei annähernd Null. Die Chance, durch diese Maßnahme den Standort Greifenstein attraktiver zu gestalten und tatsächlich ärztliches Personal auch langfristig an Greifenstein zu binden, besteht und übertrifft die kaum vorhandenen Risiken bei Weitem.

In verschiedenen Kommunen wird diese Form der Hausarzt-Akquise bereits erfolgreich betrieben. Als Anlage übersenden wir ferner einen Entwurf zu den Förderrichtlinien, auf deren Basis eine Ausschreibung der Stipendien erfolgen kann sowie einen Entwurf eines Stipendiumsvertrags, der sich an einem Vertrag orientiert, den der Vogelsbergkreis bereits für seine Stipendiaten einsetzt. Eine juristische Prüfung zur Gültigkeit obliegt der Gemeinde Greifenstein.

Abstimmung:

26 Ja-Stimmen