Greifenstein, 25. März 2026

 

1020/2026 Antrag „Arbeitsgruppe Novellierung Hauptsatzung der Gemeinde Greifenstein und Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Greifenstein“

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Beschluss:

  1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, umgehend eine Arbeitsgruppe zum Thema „Novellierung Hauptsatzung der Gemeinde Greifenstein und Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Greifenstein“ einzuberufen, um die aktuelle Hauptsatzung der Gemeinde Greifenstein sowie die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Greifenstein zu aktualisieren.
  2. Jede Fraktion entsendet eine/n Vertreterin oder Vertreter, der Gemeindevorstand wird durch die Bürgermeisterin und/oder eine Beigeordnete bzw. Beigeordneten vertreten und die Verwaltung wird durch die Fachbereichsleitung Zentrale Dienste und Finanzen oder deren Stellvertretung repräsentiert.
  3. Die Arbeitsgruppe tagt maximal zweimal.
  4. Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wird nach Abschluss, der nächstmöglichen Sitzungsrunde dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Vorberatung und anschießend der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung:

Die derzeit gültige Hauptsatzung sowie die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse entsprechen in ihrer aktuellen Fassung nicht mehr in vollem Umfang den rechtlichen und organisatorischen Anforderungen.

Im Rahmen der Überarbeitung sollen die Regelwerke konsolidiert, inhaltlich gestrafft und von überflüssigen oder überholten Regelungen bereinigt werden, um deren Anwendung zu vereinfachen und die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Mit der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung zum 01.04.2025 ergeben sich zudem gesetzliche Änderungen, die eine Anpassung der kommunalen Satzungen erforderlich machen.

Die Einberufung einer Arbeitsgruppe dient der koordinierten und fraktionsübergreifenden Erarbeitung von Änderungsvorschlägen unter Beteiligung der Verwaltung und schafft die Grundlage für eine sachgerechte Neufassung der Hauptsatzung und Geschäftsordnung.

 

Mündliche Antragsbegründung in der Gemeindevertretung

Mit unserem Antrag zur Novellierung der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse beschäftigen wir uns heute mit einem Thema, das auf den ersten Blick vielleicht eher technisch wirkt, für die tägliche Arbeit dieser Gemeindevertretung und der Verwaltung aber von grundlegender Bedeutung ist.

Unsere derzeit gültige Hauptsatzung stammt aus dem Jahr 2011. Seitdem hat es zahlreiche Entwicklungen gegeben – organisatorisch, verwaltungspraktisch und insbesondere auch rechtlich. Spätestens mit der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung zum 1. April 2025 ist deutlich geworden, dass eine grundlegende Überarbeitung unserer kommunalen Regelwerke erforderlich ist.

Die bestehenden Regelungen bilden die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht bzw. nicht mehr vollständig und systematisch ab. Hinzu kommt, dass sich Aufbau und Struktur der gültigen Hauptsatzung nicht an der Mustersatzung orientieren, die als bewährter Wegweiser für rechtssichere und praktikable kommunale Satzungen dient.

Und ich denke, wir alle wissen: Solche Muster entstehen nicht ohne Grund. Sie schaffen Einheitlichkeit, Übersichtlichkeit und vor allem Rechtssicherheit. Genau daran sollte sich auch Greifenstein orientieren. Unser Ziel ist deshalb ausdrücklich keine politische Grundsatzdebatte über einzelne Zuständigkeiten oder Formalien, sondern eine sachliche, strukturierte und fraktionsübergreifende Modernisierung der bestehenden Regelwerke.

Dabei geht es insbesondere darum,

  • veraltete oder entbehrliche Regelungen zu bereinigen,
  • die Satzungen sprachlich und strukturell zu vereinfachen,
  • aktuelle gesetzliche Anforderungen sauber einzuarbeiten

und insgesamt die praktische Anwendung für Mandatsträger, Verwaltung und Öffentlichkeit nachvollziehbarer zu gestalten.

Gerade die Geschäftsordnung ist das Fundament unserer parlamentarischen Arbeit. Sie sollte klar, verständlich und rechtssicher formuliert sein, damit Verfahren transparent und ohne unnötige Auslegungsdiskussionen durchgeführt werden können.

Aus diesem Grund schlagen wir ausdrücklich die Bildung einer kleinen, arbeitsfähigen und zeitlich klar begrenzten Arbeitsgruppe vor. Jede Fraktion soll beteiligt werden, ebenso Verwaltung und Gemeindevorstand. Damit schaffen wir die Grundlage für eine gemeinsame Erarbeitung möglicher Anpassungen und vermeiden zugleich, dass einzelne Punkte erst in langen Debatten innerhalb regulärer Sitzungen behandelt werden müssen. Dieses Format hat sich in der Vergangenheit bereits bewährt (Stichwort: Vereinsförderrichtlinien).

Wichtig ist uns dabei auch:
Die Arbeitsgruppe soll effizient arbeiten. Deshalb haben wir die Zahl der Sitzungen bewusst auf maximal zwei Termine begrenzt.

Die ULfG hat hierzu bereits im Vorfeld einen eigenen Vorschlag für eine überarbeitete Hauptsatzung sowie eine angepasste Geschäftsordnung erarbeitet. Dieser Entwurf versteht sich ausdrücklich nicht als fertige Vorgabe, sondern als Diskussions- und Arbeitsgrundlage. Sollte unser Antrag heute mehrheitlich beschlossen werden, werden wir diese Unterlagen den Fraktionen kurzfristig zur Verfügung stellen, damit alle Beteiligten auf einer gemeinsamen Grundlage in die Beratungen einsteigen können.

Eine moderne, klare und rechtssichere Hauptsatzung sowie eine praktikable Geschäftsordnung sollte im Interesse aller Fraktionen, der Verwaltung und letztlich auch der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde liegen.

Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.

Florian Kunz

Fraktionsvorsitzender, Unabhängige Liste für Greifenstein

Update HFWA vom 04.05.2026

Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmungsergebnis: ja: 7 nein: 0 enthalten: 0

Update Gemeindevertretung vom 13.05.2026

Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmungsergebnis: ja: 25 nein: 0 enthalten: 0