Greifenstein, 25. März 2026
1020/2026 Antrag „Arbeitsgruppe Novellierung Hauptsatzung der Gemeinde Greifenstein und Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Greifenstein“
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Beschluss:
- Der Gemeindevorstand wird beauftragt, umgehend eine Arbeitsgruppe zum Thema „Novellierung Hauptsatzung der Gemeinde Greifenstein und Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Greifenstein“ einzuberufen, um die aktuelle Hauptsatzung der Gemeinde Greifenstein sowie die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Greifenstein zu aktualisieren.
- Jede Fraktion entsendet eine/n Vertreterin oder Vertreter, der Gemeindevorstand wird durch die Bürgermeisterin und/oder eine Beigeordnete bzw. Beigeordneten vertreten und die Verwaltung wird durch die Fachbereichsleitung Zentrale Dienste und Finanzen oder deren Stellvertretung repräsentiert.
- Die Arbeitsgruppe tagt maximal zweimal.
- Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wird nach Abschluss, der nächstmöglichen Sitzungsrunde dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Vorberatung und anschießend der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung:
Die derzeit gültige Hauptsatzung sowie die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse entsprechen in ihrer aktuellen Fassung nicht mehr in vollem Umfang den rechtlichen und organisatorischen Anforderungen.
Im Rahmen der Überarbeitung sollen die Regelwerke konsolidiert, inhaltlich gestrafft und von überflüssigen oder überholten Regelungen bereinigt werden, um deren Anwendung zu vereinfachen und die Rechtssicherheit zu erhöhen.
Mit der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung zum 01.04.2025 ergeben sich zudem gesetzliche Änderungen, die eine Anpassung der kommunalen Satzungen erforderlich machen.
Die Einberufung einer Arbeitsgruppe dient der koordinierten und fraktionsübergreifenden Erarbeitung von Änderungsvorschlägen unter Beteiligung der Verwaltung und schafft die Grundlage für eine sachgerechte Neufassung der Hauptsatzung und Geschäftsordnung.