Unsere Kandidaten stellen sich vor

Ab sofort werden Sie hier täglich eine weitere Kandidatin bzw. einen weiteren Kandidaten anklicken können, die bzw. der sich Ihnen vorstellen möchte.

Wir freuen uns über Ihre Stimmen, die es erst gestatten, eine möglichst hohe Anzahl an Sitzen in der Gemeindevertretung zu erringen.

 

Für ein starkes Greifenstein, für eine bürgernahe Politik:

Wählen Sie am 14.03.2021 die Bewerberinnen und Bewerber der ULfG!

Platz 1: Hans Udo Sattler

Platz 2: Hans-Jürgen Philipps

Platz 3: Thomas Weiler

Platz 4: Stefan Kocher

Platz 5: Tamara Becker-Warter

Platz 6: Heike Nebhuth

Platz 7: Uwe Hasenpusch

Platz 8: Florian Kunz

Platz 9: Jörg Bernhardt

Platz 10: Heidi Sattler

Platz 11: Michael Philipps

Platz 12: Joel Becker

Platz 13: Willi Pfaff

Kommunalwahl am 14. März 2021

Am Sonntag, dem 14. März 2021, finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. So sind auch die Bürgerinnen und Bürger Greifensteins aufgerufen, die Ortsbeiräte, die Gemeindevertretung und den Kreistag zu wählen.

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

Eine detaillierte Ausführung hierzu mit verschiedenen Beispielvariationen zum Ausfüllen von Stimmzetteln erhalten Sie im Wikipedia-Artikel des Kommunalwahlrechts Hessens.

Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]Den Vorgang, wenn Ihre Stimmen auf Bewerber mehrerer Listen verteilt werden, nennt man Panaschieren. Wenn man einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen hinter dem Namen mehr als eine Stimme zuordnet, spricht man von Kumulieren.

Eine detaillierte Ausführung hierzu mit verschiedenen Beispielvariationen zum Ausfüllen von Stimmzetteln erhalten Sie im Wikipedia-Artikel des Kommunalwahlrechts Hessens.

Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]Sie können so Ihre 31 Stimmen auch gezielt und völlig selbstbestimmt verteilen, ohne ein Listenkreuz zu setzen.

Den Vorgang, wenn Ihre Stimmen auf Bewerber mehrerer Listen verteilt werden, nennt man Panaschieren. Wenn man einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen hinter dem Namen mehr als eine Stimme zuordnet, spricht man von Kumulieren.

Eine detaillierte Ausführung hierzu mit verschiedenen Beispielvariationen zum Ausfüllen von Stimmzetteln erhalten Sie im Wikipedia-Artikel des Kommunalwahlrechts Hessens.

Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]Wenn Sie keine Liste ankreuzen wollen oder neben einem Listenkreuz zusätzlich anderen BerwerberInnen (auch anderer Listen) Teile ihrer 31 Stimmen zur Verfügung stellen möchten, dann dürfen Sie jeder einzelnen Bewerberin bzw. jedem einzelnen Bewerber bis zu drei Stimmen zukommen lassen, indem Sie hinter deren bzw. dessen Namen auf dem Wahlzettel die drei Kästchen vollständig oder teilweise ankreuzen.

Sie können so Ihre 31 Stimmen auch gezielt und völlig selbstbestimmt verteilen, ohne ein Listenkreuz zu setzen.

Den Vorgang, wenn Ihre Stimmen auf Bewerber mehrerer Listen verteilt werden, nennt man Panaschieren. Wenn man einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen hinter dem Namen mehr als eine Stimme zuordnet, spricht man von Kumulieren.

Eine detaillierte Ausführung hierzu mit verschiedenen Beispielvariationen zum Ausfüllen von Stimmzetteln erhalten Sie im Wikipedia-Artikel des Kommunalwahlrechts Hessens.

Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]Seit der Neuregelung des Kommunalwahlrechts 1999 gelten Besonderheiten: Für die Gemeindevertretung dürfen Sie bei der Wahl insgesamt 31 Stimmen vergeben. Dies kann geschehen, indem Sie einer Liste – bevorzugt der ULfG – durch das Ankreuzen der Kopfzeile diese 31 Stimmen komplett zukommen lassen. Hierbei werden die 31 Stimmen so auf die ListenbewerberInnen verteilt, dass zunächst alle BerwerberInnen eine Stimme von oben nach unten erhalten. Wenn noch Stimmen verfügbar sind, beginnt die Verteilung von Neuem von Listenplatz 1 an abwärts usw., bis alle 31 Stimmen an die auf der Liste geführten BewerberInnen verteilt sind. Sie dürfen dabei auch Personen aus der Liste streichen, denen Sie gar keine Stimmen zukommen lassen möchten.

Wenn Sie keine Liste ankreuzen wollen oder neben einem Listenkreuz zusätzlich anderen BerwerberInnen (auch anderer Listen) Teile ihrer 31 Stimmen zur Verfügung stellen möchten, dann dürfen Sie jeder einzelnen Bewerberin bzw. jedem einzelnen Bewerber bis zu drei Stimmen zukommen lassen, indem Sie hinter deren bzw. dessen Namen auf dem Wahlzettel die drei Kästchen vollständig oder teilweise ankreuzen.

Sie können so Ihre 31 Stimmen auch gezielt und völlig selbstbestimmt verteilen, ohne ein Listenkreuz zu setzen.

Den Vorgang, wenn Ihre Stimmen auf Bewerber mehrerer Listen verteilt werden, nennt man Panaschieren. Wenn man einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen hinter dem Namen mehr als eine Stimme zuordnet, spricht man von Kumulieren.

Eine detaillierte Ausführung hierzu mit verschiedenen Beispielvariationen zum Ausfüllen von Stimmzetteln erhalten Sie im Wikipedia-Artikel des Kommunalwahlrechts Hessens.

Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]Die ULfG tritt mit einer qualitativ hochwertig besetzten, 13-köpfigen Liste zur Gemeindevertreterwahl an und hofft auf ein starkes Ergebnis, um eine wirklich unabhängige und bürgernahe Politik frei von Parteiideologien und Fraktionszwängen auch in der kommenden Wahlperiode für Greifenstein forcieren zu können.

Ihr Recht: Kumulieren und Panaschieren

Seit der Neuregelung des Kommunalwahlrechts 1999 gelten Besonderheiten: Für die Gemeindevertretung dürfen Sie bei der Wahl insgesamt 31 Stimmen vergeben. Dies kann geschehen, indem Sie einer Liste – bevorzugt der ULfG – durch das Ankreuzen der Kopfzeile diese 31 Stimmen komplett zukommen lassen. Hierbei werden die 31 Stimmen so auf die ListenbewerberInnen verteilt, dass zunächst alle BerwerberInnen eine Stimme von oben nach unten erhalten. Wenn noch Stimmen verfügbar sind, beginnt die Verteilung von Neuem von Listenplatz 1 an abwärts usw., bis alle 31 Stimmen an die auf der Liste geführten BewerberInnen verteilt sind. Sie dürfen dabei auch Personen aus der Liste streichen, denen Sie gar keine Stimmen zukommen lassen möchten.

Wenn Sie keine Liste ankreuzen wollen oder neben einem Listenkreuz zusätzlich anderen BerwerberInnen (auch anderer Listen) Teile ihrer 31 Stimmen zur Verfügung stellen möchten, dann dürfen Sie jeder einzelnen Bewerberin bzw. jedem einzelnen Bewerber bis zu drei Stimmen zukommen lassen, indem Sie hinter deren bzw. dessen Namen auf dem Wahlzettel die drei Kästchen vollständig oder teilweise ankreuzen.

Sie können so Ihre 31 Stimmen auch gezielt und völlig selbstbestimmt verteilen, ohne ein Listenkreuz zu setzen.

Den Vorgang, wenn Ihre Stimmen auf Bewerber mehrerer Listen verteilt werden, nennt man Panaschieren. Wenn man einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen hinter dem Namen mehr als eine Stimme zuordnet, spricht man von Kumulieren.

Eine detaillierte Ausführung hierzu mit verschiedenen Beispielvariationen zum Ausfüllen von Stimmzetteln erhalten Sie im Wikipedia-Artikel des Kommunalwahlrechts Hessens.

Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]

Die ULfG tritt mit einer qualitativ hochwertig besetzten, 13-köpfigen Liste zur Gemeindevertreterwahl an und hofft auf ein starkes Ergebnis, um eine wirklich unabhängige und bürgernahe Politik frei von Parteiideologien und Fraktionszwängen auch in der kommenden Wahlperiode für Greifenstein forcieren zu können.

Ihr Recht: Kumulieren und Panaschieren

Seit der Neuregelung des Kommunalwahlrechts 1999 gelten Besonderheiten: Für die Gemeindevertretung dürfen Sie bei der Wahl insgesamt 31 Stimmen vergeben. Dies kann geschehen, indem Sie einer Liste – bevorzugt der ULfG – durch das Ankreuzen der Kopfzeile diese 31 Stimmen komplett zukommen lassen. Hierbei werden die 31 Stimmen so auf die ListenbewerberInnen verteilt, dass zunächst alle BerwerberInnen eine Stimme von oben nach unten erhalten. Wenn noch Stimmen verfügbar sind, beginnt die Verteilung von Neuem von Listenplatz 1 an abwärts usw., bis alle 31 Stimmen an die auf der Liste geführten BewerberInnen verteilt sind. Sie dürfen dabei auch Personen aus der Liste streichen, denen Sie gar keine Stimmen zukommen lassen möchten.

Wenn Sie keine Liste ankreuzen wollen oder neben einem Listenkreuz zusätzlich anderen BerwerberInnen (auch anderer Listen) Teile ihrer 31 Stimmen zur Verfügung stellen möchten, dann dürfen Sie jeder einzelnen Bewerberin bzw. jedem einzelnen Bewerber bis zu drei Stimmen zukommen lassen, indem Sie hinter deren bzw. dessen Namen auf dem Wahlzettel die drei Kästchen vollständig oder teilweise ankreuzen.

Sie können so Ihre 31 Stimmen auch gezielt und völlig selbstbestimmt verteilen, ohne ein Listenkreuz zu setzen.

Den Vorgang, wenn Ihre Stimmen auf Bewerber mehrerer Listen verteilt werden, nennt man Panaschieren. Wenn man einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen hinter dem Namen mehr als eine Stimme zuordnet, spricht man von Kumulieren.

Eine detaillierte Ausführung hierzu mit verschiedenen Beispielvariationen zum Ausfüllen von Stimmzetteln erhalten Sie im Wikipedia-Artikel des Kommunalwahlrechts Hessens.

Das Wichtigste: Gehen Sie zur Wahl

Am wichtigsten überhaupt ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht, das für uns politisch Engagierte schon eher einer Bürgerpflicht gleichkommt, auch tatsächlich Gebrauch machen.

Gehen Sie am 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal wählen. Sollte Ihnen aufgrund der Corona-Pandemie der Gang in die Wahllokale zu unsicher erscheinen, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Diese lässt sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, die die Gemeinde Greifenstein in den kommenden Wochen versenden wird, beantragen.

Jeder Stimme zählt. Ihre Stimme ist wichtig.

Unterstützen Sie die ULfG im Kampf um unabhängige und bürgernahe Politik. Geben Sie uns Ihre Stimme, wir geben diese im Paralment, in den Ausschüssen und Gremien weiter – versprochen!

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]

Hoffnung

Bis zur Nutzbarkeit des in Lahnau beheimateten Impfzentrums des Lahn-Dill-Kreises übernimmt das Impfzentrum Heuchelheim (Kreis Gießen) ab sofort erste Impfungen gegen Corona. Das Impfzentrum Heuchelheim kann von Menschen, die im Lahn-Dill-Kreis leben, ebenso genutzt werden wie von Bewohnern der Nachbarkreise Marburg-Biedenkopf und Wetteraukreis.

Täglich können derzeit bis zu 495 Personen gegen SARS-CoV-2 geimpft werden. Sobald genügend Impfstoff verfügbar ist, kann die Kapazität in Heuchelheim auf bis zu 1350 Impfungen pro Tag erhöht werden.

Zunächst stehen die Impfungen Menschen über 80 Jahren sowie Personen zu, die in Berufen der Alten- und Krankenpflege bzw. des Rettungswesens arbeiten.

Die Öffnungszeiten des Impfzentrums Heuchelheim erstrecken sich täglich (auch am Wochenende) von 7 bis 22 Uhr. Mobile Impfungen z.B. in Pflegeheimen finden weiterhin parallel statt.

Nachholbedarf bei Ortskern-Sanierungen

Wenn man sich mit offenen Augen die Ortskerne unserer zehn Ortsteile näher ansieht, stellt man schnell fest, dass hier einiges im Argen liegt. Die Attraktivität des Wohnens sollte verbessert werden, zentrale Treffpunkte fehlen oder müssen neu gestaltet werden. Es könnte zusätzlich neuer Wohnraum in den teilweise historischen Gebäuden entstehen, Leerstände – und damit Zersiedelung – vermieden werden. Gleichzeitig ist die Verkehrsführung und Verkehrssicherheit ein Thema in den schmalen Straßen mit Engstellen. Wir setzen unsere Hoffnung hierbei auch auf unsere neue Bürgermeisterin Frau Sander. Als langjährige Stadtplanerin mit guten Ideen hat sie die Erfahrungen, die wir brauchen und weiß wie man Förderprogramme erschließt.

Denn für solche Projekte braucht es Know-How, Geld und Initiative, um Greifensteins Dörfer von innen heraus attraktiver und lebendiger zu gestalten.

Aus dem Parlament

Drei wichtige Entscheidungen konnten mit den Stimmen der ULfG im Gemeindeparlament verabschiedet werden:

  • Der ULfG Antrag zum Aufbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und E-Bikes ist mittlerweile in der Umsetzungsphase und auf dem Weg zur Realisierung. Damit dürfte auch das letzte fehlende Glied des Ulmtalradwegs geschlossen werden. Beide Projekte sind Förderungswürdig, entsprechende Fördermittel sind beantragt.

  • Mit Stimmen der ULfG konnte das von FDP und CDU infrage gestellte und bereits genehmigte und begonnene Projekt „Feuerwehrhaus-Neubau in Rodenberg“ zu canceln, verhindert werden. Jetzt kann endlich der Bauantrag auf Grundlage der aktuellen Planung gestellt werden.

 

  • Auch die Neugestaltung des in die Jahre gekommenen und renovierungsbedürftigen „Dorfplatzes in Greifenstein“ konnte mit unseren Stimmen beschlossen werden. Auch dieses Projekt duldete keine weitere Verzögerung. Es wird überwiegend vom Land Hessen gefördert, und kann somit noch fristgerecht in Angriff genommen werden.