Wir rechnen für 2026 mit einem Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis von rund 1,57 Millionen Euro. Das liegt vor allem an rückläufigen Einnahmen und deutlich steigenden Umlagen und Personalkosten.

Bürgermeisterin Sander

in der Gemeindevertretung am 30.10.2025

Der neue Haushalt steht – wie in vielen hessischen Kommunen – unter massivem finanziellem Druck. Die Aufgaben wachsen, die Mittel reichen immer weniger. Die Liste der Pflicht- und Zukunftsaufgaben ist lang: Kinderbetreuung, Integration, Klimaschutz, Digitalisierung, Katastrophenschutz, Gesundheitsversorgung, Straßenunterhalt, Wasser- und Abwasserinfrastruktur, ÖPNV, Schulen, Kitas, Feuerwehr, Bauhof. Überall sollen wir Kommunen zuverlässig liefern – oft ohne ausreichende finanzielle Ausstattung.

Die zentrale Frage lautet: Wie halten wir Greifenstein in diesem Umfeld handlungsfähig und sichern einen ausgeglichenen Haushalt?

Ohne schmerzhafte Kürzungen bleibt nur eine realistische Option: eine Anpassung der Grundsteuer B und/oder der Gewerbesteuer.

Im Zuge der verfassungsgerichtlich geforderten Grundsteuerreform hatte das Land Hessen vorab Hebesatzempfehlungen veröffentlicht, denen Greifenstein gefolgt ist. Der Hebesatz von 200 % wurde bewusst nur als vorläufiger Wert beschlossen – mit dem klaren Hinweis, ihn nach Vorliegen finaler Daten anzupassen.

Was ist ein Nivellierungshebesatz?

Ein Nivellierungshebesatz ist ein fiktiver Hebesatz, mit dem Steuerkraftmesszahlen verschiedener Gemeinden vergleichbar gemacht werden. Er dient statistischen und fiskalischen Vergleichszwecken, nicht der tatsächlichen Steuererhebung.

Warum braucht man einen Nivellierungshebesatz?

Da Gemeinden sehr unterschiedliche tatsächliche Gewerbesteuer-Hebesätze festlegen (z. B. 200 % bis über 900 %), wären reine Steuerzahlen nicht vergleichbar. Um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommunen trotzdem zu vergleichen, wird ein einheitlicher, „nivellierender“ Hebesatz verwendet.

Wofür wird er genutzt?

  • Finanzausgleich zwischen Gemeinden und Ländern
  • Berechnung der Steuerkraft einer Kommune
  • Bundesstatistiken zur kommunalen Finanzlage
  • Vergleich der fiktiven Gewerbesteuereinnahmen ausgehend von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage

Diese Daten liegen nun vor. Sie zeigen eine deutliche Abweichung zu den Prognosen des Landes. Viele Kommunen haben die Empfehlung nicht umgesetzt und ihre Hebesätze sogar erhöht. Dadurch liegt der neue Nivellierungshebesatz bei 320 % – unser aktueller Satz unterschreitet ihn damit um 120 Prozentpunkte.

Die Folgen sind erheblich:

  • ca. 420.000 € Mindereinnahmen aus der Grundsteuer jährlich,
  • zusätzlich rund 180.000 € geringere Schlüsselzuweisungen und höhere Umlagen.

Hebesätze unverändert zu lassen, wäre politisch bequem – aber finanziell unverantwortlich. Gerade vor der Kommunalwahl im März 2026 ist es uns wichtig, offen über die Lage zu informieren und notwendige Entscheidungen nicht auszublenden.

In der morgigen Sitzung der Gemeindevertretung (04.12.2025 um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, OT Beilstein, Herborner Straße 38) wird sich entscheiden, welche Lösung am Ende eine Mehrheit findet.