Abschied und Dank!

Am kommenden Sonntag ist Wahlsonntag. Die Bürgerinnen und Bürger in Hessen sind aufgerufen, die Zusammensetzung der Kommunalparlamente neu zu bestimmen. Mit dem 15. März 2026 endet damit auch endgültig die auslaufende Wahlperiode.

Für die ULfG bedeutet dies, so wie für viele Parteien und Wählergruppen, engagierte Menschen zu verabschieden, die in der Vergangenheit wertvolle Arbeit geleistet haben.

Mit Heike Nebhuth, Thomas Lorenz Weiler und Hans-Jürgen Philipps treten gleich drei wahre ULfG-Urgesteine bei der Kommunalwahl 2026 nicht mehr an. Das bedeutet für die verbleibenden und neu hinzugestoßenen Kandidatinnen und Kandidaten, Abschied nehmen und Dank sagen.

Heike Nebhuth vertrat in den beiden vergangenen Wahlperioden die Farben der ULfG im Gemeindevorstand. Gerade dieses Amt verlangt unglaublich viel Einsatz. Die Sitzungskalender der Mitglieder im Gemeindevorstand sind stark gefüllt. Heike hat hier jederzeit für die ULfG tolle Arbeit abgeliefert, mit Weitsicht agiert und Ideen ein- oder mit auf den Weg gebracht.

Thomas Weiler und Hans-Jürgen Philipps hatten ebenfalls in den beiden vergangenen Wahlperioden für die ULfG Mandate inne – beide waren Gemeindevertreter. Nach dem gesundheitsbedingten Ausscheiden von Udo Sattler während der nun endenden Wahlperiode übernahm Thomas wie selbstverständlich den Fraktionsvorsitz und führte die ULfG-Fraktion somit in den letzten Jahren in der Gemeindevertretung. Zudem vertrat er uns im Ältestenrat. Er war außerdem Mitglied im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss.

Hans-Jürgen war eine lange Zeit Mitglied im Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss und in der ersten Wahlperiode stellvertretender Fraktionsvorsitzender.

Alle drei haben gute Gründe, nicht mehr zu kandidieren, die wir nachvollziehen und respektieren. Dennoch hinterlassen sie große Fußstapfen, die zu füllen unser Ansporn ist.

Wir freuen uns, euch in Zukunft in anderen Zusammenhängen zu begegnen und uns mit euch auszutauschen.

Vielen Dank für euren Einsatz, eure Bereitschaft und nicht zuletzt die viele Zeit, mit der ihr euch für gute Ideen in der Greifensteiner Kommunalpolitik eingebracht habt.

Unser Wahlprogramm

Unser Wahlprogramm

Unser Wahlprogramm ist jetzt online verfügbar – getragen von unserem Leitmotiv:
„Gute Ideen für kluge Kommunalpolitik“: sachlich, zukunftsorientiert und nah an den Menschen vor Ort.

Jetzt wächst bei uns die Vorfreude auf die gedruckte Ausgabe und vor allem auf die persönlichen Gespräche: auf den Austausch mit euch und Ihnen, auf Begegnungen vor Ort und auf lebendige Diskussionen über die Zukunft unserer Gemeinde.

Karten auf den Tisch

Karten auf den Tisch

Wir rechnen für 2026 mit einem Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis von rund 1,57 Millionen Euro. Das liegt vor allem an rückläufigen Einnahmen und deutlich steigenden Umlagen und Personalkosten.

Bürgermeisterin Sander

in der Gemeindevertretung am 30.10.2025

Der neue Haushalt steht – wie in vielen hessischen Kommunen – unter massivem finanziellem Druck. Die Aufgaben wachsen, die Mittel reichen immer weniger. Die Liste der Pflicht- und Zukunftsaufgaben ist lang: Kinderbetreuung, Integration, Klimaschutz, Digitalisierung, Katastrophenschutz, Gesundheitsversorgung, Straßenunterhalt, Wasser- und Abwasserinfrastruktur, ÖPNV, Schulen, Kitas, Feuerwehr, Bauhof. Überall sollen wir Kommunen zuverlässig liefern – oft ohne ausreichende finanzielle Ausstattung.

Die zentrale Frage lautet: Wie halten wir Greifenstein in diesem Umfeld handlungsfähig und sichern einen ausgeglichenen Haushalt?

Ohne schmerzhafte Kürzungen bleibt nur eine realistische Option: eine Anpassung der Grundsteuer B und/oder der Gewerbesteuer.

Im Zuge der verfassungsgerichtlich geforderten Grundsteuerreform hatte das Land Hessen vorab Hebesatzempfehlungen veröffentlicht, denen Greifenstein gefolgt ist. Der Hebesatz von 200 % wurde bewusst nur als vorläufiger Wert beschlossen – mit dem klaren Hinweis, ihn nach Vorliegen finaler Daten anzupassen.

Was ist ein Nivellierungshebesatz?

Ein Nivellierungshebesatz ist ein fiktiver Hebesatz, mit dem Steuerkraftmesszahlen verschiedener Gemeinden vergleichbar gemacht werden. Er dient statistischen und fiskalischen Vergleichszwecken, nicht der tatsächlichen Steuererhebung.

Warum braucht man einen Nivellierungshebesatz?

Da Gemeinden sehr unterschiedliche tatsächliche Gewerbesteuer-Hebesätze festlegen (z. B. 200 % bis über 900 %), wären reine Steuerzahlen nicht vergleichbar. Um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommunen trotzdem zu vergleichen, wird ein einheitlicher, „nivellierender“ Hebesatz verwendet.

Wofür wird er genutzt?

  • Finanzausgleich zwischen Gemeinden und Ländern
  • Berechnung der Steuerkraft einer Kommune
  • Bundesstatistiken zur kommunalen Finanzlage
  • Vergleich der fiktiven Gewerbesteuereinnahmen ausgehend von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage

Diese Daten liegen nun vor. Sie zeigen eine deutliche Abweichung zu den Prognosen des Landes. Viele Kommunen haben die Empfehlung nicht umgesetzt und ihre Hebesätze sogar erhöht. Dadurch liegt der neue Nivellierungshebesatz bei 320 % – unser aktueller Satz unterschreitet ihn damit um 120 Prozentpunkte.

Die Folgen sind erheblich:

  • ca. 420.000 € Mindereinnahmen aus der Grundsteuer jährlich,
  • zusätzlich rund 180.000 € geringere Schlüsselzuweisungen und höhere Umlagen.

Hebesätze unverändert zu lassen, wäre politisch bequem – aber finanziell unverantwortlich. Gerade vor der Kommunalwahl im März 2026 ist es uns wichtig, offen über die Lage zu informieren und notwendige Entscheidungen nicht auszublenden.

In der morgigen Sitzung der Gemeindevertretung (04.12.2025 um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, OT Beilstein, Herborner Straße 38) wird sich entscheiden, welche Lösung am Ende eine Mehrheit findet.