Der neue Haushalt steht – wie in vielen hessischen Kommunen – unter massivem finanziellem Druck. Die Aufgaben wachsen, die Mittel reichen immer weniger. Die Liste der Pflicht- und Zukunftsaufgaben ist lang: Kinderbetreuung, Integration, Klimaschutz, Digitalisierung, Katastrophenschutz, Gesundheitsversorgung, Straßenunterhalt, Wasser- und Abwasserinfrastruktur, ÖPNV, Schulen, Kitas, Feuerwehr, Bauhof. Überall sollen wir Kommunen zuverlässig liefern – oft ohne ausreichende finanzielle Ausstattung.
Die zentrale Frage lautet: Wie halten wir Greifenstein in diesem Umfeld handlungsfähig und sichern einen ausgeglichenen Haushalt?
Ohne schmerzhafte Kürzungen bleibt nur eine realistische Option: eine Anpassung der Grundsteuer B und/oder der Gewerbesteuer.
Im Zuge der verfassungsgerichtlich geforderten Grundsteuerreform hatte das Land Hessen vorab Hebesatzempfehlungen veröffentlicht, denen Greifenstein gefolgt ist. Der Hebesatz von 200 % wurde bewusst nur als vorläufiger Wert beschlossen – mit dem klaren Hinweis, ihn nach Vorliegen finaler Daten anzupassen.