Greifenstein, 22. September 2026

 

xxx/2026 Prüfantrag „IKZ-Möglichkeiten zur Förderung der Sprachkompetenz bei Kita-Kindern“

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird gebeten, die nachfolgenden Punkte zu prüfen und das Prüfergebnis in Form eines Berichts den Gemeindevertretern bis spätestens Q1/2027 vorzulegen.

 

  1. Der Prüfbericht soll in jedem Falle Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:
    1. Welche Möglichkeiten bestehen im Rahmen der IKZ, mit den benachbarten Kommunen eine Stelle oder ein Stundenkontingent für eine/n Logopädin oder Logopäden zu teilen? Entsprechende Möglichkeiten werden in Gesprächen mit den zuständigen Stellen der benachbarten Kommunen ausgelotet.
    2. Welche Möglichkeiten bestehen im Rahmen der IKZ, mit den benachbarten Kommunen eine Stelle oder ein Stundenkontingent für eine/n Erziehungsberaterin oder Erziehungsberater zu teilen? Entsprechende Möglichkeiten werden in Gesprächen mit den zuständigen Stellen der benachbarten Kommunen ausgelotet.
    3. Welche zusätzlichen Fördermöglichkeit(en)/Förderprogramme (neben der Betriebskostenförderung) stehen zur Verfügung (Bund/Land)?
    4. Welche anteiligen jährlichen Personal- und Arbeitsplatzkosten kämen auf die beteiligten Kommunen voraussichtlich zu, wenn die genannten Fachkräfte eingestellt würden?
    5. Welche jährlichen Personal- und Arbeitsplatzkosten kämen auf die Gemeinde Greifenstein voraussichtlich zu, wenn die genannten Fachkräfte eingestellt würden?
    6. Welche vergaberechtlichen Vorgaben sind bei einem jährlichen Stundenkontingent zu beachten?
  2. Die Kita-Leitungen sind fachlich eng einzubinden.

Update SSKA vom 20.10.2026

Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
ja:  nein:  enthalten: 

Update Gemeindevertretung vom 25.06.2026

Beschluss:

Abstimmungsergebnis:

ja:  nein:  enthalten: 

Begründung:

Basierend auf dem Bericht zu DS 1045/2026 ist erkennbar, dass ein knappes Drittel der Kindergartenkinder in den verschiedenen Kitas im Gemeindegebiet sprachlichen Förderbedarf in logopädischer wie nicht-logopädischer Hinsicht haben. Die entsprechenden Kita-Leitungen ergänzten in der SSKA-Sitzung vom 25.08.2026 den Bedarf, die Bedeutung, aber auch die Problematik von Angeboten im Bereich der Erziehungshilfe.

Wie dem o.g. Bericht und der Darstellung der Kita-Leitungen im SSKA zu entnehmen war, ist der aktive Förderumgang mit den Kindern mit entsprechenden Bedarfen gut gedeckt und organisiert.

Allerdings läuft das Landesprogramm „Sprachförderung bei Kindern im Kindergartenalter“ zum 31.12.2026 aus. Die hierüber erfolgte bisherige Einzelförderung sowie die im Rahmen des Programms bereitgestellten Fortbildungsmittel werden in ihrer bisherigen Form nicht fortgeführt.

Erfreulicherweise stehen finanzielle Mittel jedoch weiter für den Bereich der sprachlichen Bildung und Förderung zur Verfügung. Träger, bei denen auch nach der neuen Fördersystematik entsprechende Förderbedarfe bestehen, können die Mittel im Rahmen der Betriebskostenförderung flexibel und bedarfsgerecht einsetzen – beispielsweise für Personal, externe Angebote oder Materialien.

Der hier vorgelegte Prüfbericht will eine ausreichend belastbare Informationsgrundlage schaffen, um über die grundsätzlichen verschiedenen Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln fundiert entscheiden zu können.