Greifenstein, 12. August 2026

 

Antrag „Unbürokratische Unterstützung im Härtefall – temporäre Aussetzung Grundsteuer B“

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Beschluss:

Für das Grundstück „Münchbornstraße 5“ im OT Arborn (Flurstück 17/1) sowie die dazugehörigen unbebauten bzw. mit Nebengebäuden bebauten Flurstücke wird für den Zeitraum vom 11. August 2026 bis 10. August 2028 (einschließlich) eine Aussetzung der Grundsteuer B verfügt.

Die Aussetzung erfolgt für die Gesamtheit der vorgenannten Liegenschaften.

Bereits vorausgezahlte Grundbesitzabgaben für das laufende Jahr 2026 werden den Eigentümern anteilig (pro rata temporis zum vorgenannten Stichtag) rückerstattet.

Darüber hinaus wird der Vorstand beauftragt, weitergehende Möglichkeiten zur unbürokratischen Unterstützung der durch einen Großbrand am 11. August 2026 Geschädigten abzuwägen und, dem Ergebnis entsprechend, in Umsetzung zu bringen. Der Gemeindevertretung wird über das Ergebnis und seine Umsetzung in der kommenden Sitzungsrunde Bericht erstattet.

Update HFWA vom 24.08.2026

Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

ja:  nein:  enthalten:

Update Gemeindevertretung vom 03.09.2026

Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

ja:  nein:1 enthalten:

Begründung:

Erfolgt mündlich.