Greifenstein, 22. September 2026
xxx/2026 Antrag auf Erlass einer Katzenschutzverordnung der Gemeinde Greifenstein
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Beschluss:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Katzenschutzverordnung zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Update HFWA vom 19.10.2026
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
ja: nein: enthalten:
Update Gemeindevertretung vom 29.10.2026
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
ja: nein: enthalten:
Begründung:
Katzen zählen zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland. Schätzungen gehen von bundesweit ca. 2 Mio. verwilderten Hauskatzen aus, in Hessen sollen es bis zu 140.000 verwilderten Hauskatzen sein. Viele Freigängerkatzen sind nicht kastriert und vermehren sich während des Freigangs unkontrolliert. Eine Katze wird zweimal im Jahr rollig (brünstig). Eine Population kann schnell exponentiell wachsen, denn je Wurf ist mit vier bis sechs Nachkommen zu rechnen, die etwa ab dem fünften Lebensmonat selbst zeugungsfähig sind. Problematisch ist dies nicht nur für die Katzen selbst, sondern birgt auch erhebliche Risiken für andere Beutetiere in der Natur. Das Ziel der Katzenschutzverordnung ist, weniger Leid für Katzen und weniger Streuner, was zu einer gesünderen Population führt. Immer mehr freilebende Katzen durchstreifen Greifenstein. Viele von ihnen sind krank, unterernährt oder verletzen sich im Kampf um Nahrung und Revier. Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt, muss sicherstellen, dass sie kastriert ist. So wird ungewollter Nachwuchs verhindert.
Der Einfachheit halber verweisen wir auf die hessische Landestierschutzbeauftragte. Unter „Maßnahmen zum Schutz verwilderter Hauskatzen wie bspw. kommunale Katzenschutzverordnungen“ finden sich Handreichungen und Muster für kommunale KatzenschutzVO.