Greifenstein, 21.06.2021
0074/2021 Medizin-Stipendium für Greifenstein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge die Einführung eines Stipendiums für Studierende der Humanmedizin durch die Gemeinde Greifenstein beschließen mit dem Ziel, dass sich die Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten nach erfolgreich absolviertem Studium und fachärztlicher Weiterbildung zur FÄ / zum FA für Allgemeinmedizin innerhalb der Gemeinde Greifenstein als angestellte oder selbstständige Fachärzte/-innen für die Dauer von mindestens fünf Jahren verpflichtend niederlassen. Dies soll mittel- und langfristig die Gesundheitsversorgung in der Gemeinde Greifenstein sichern.
Ein Entwurf für Vergaberichtlinien sowie eines Mustervertrages liegen vor
Begründung:
Die medizinische Versorgung innerhalb der Gemeinde Greifenstein ist bereits heute im mittelfristigen Kontext akut gefährdet. Die hausärztlichen Strukturen sind überaltert. Trotz entsprechender – inzwischen mehrjähriger – Bemühungen bspw. von Fr. Dr. MorrStrathmann (Hausarztpraxis Allendorf) ist es ihr bisher nicht gelungen, eine/n Nachfolger/in für die eigene Praxis bzw. den kassenärztlichen Sitz zu gewinnen.
Hier muss die Gemeinde mit Vehemenz gegensteuern und Anreize schaffen, um diese Entwicklung endlich umzukehren. Es darf nicht dem Zufall überlassen werden, ob in Greifenstein in acht bis zehn Jahren überhaupt noch Hausarztpraxen bestehen. Das Risiko für die Gemeinde liegt bei annähernd Null. Die Chance, durch diese Maßnahme den Standort Greifenstein attraktiver zu gestalten und tatsächlich ärztliches Personal auch langfristig an Greifenstein zu binden, besteht und übertrifft die kaum vorhandenen Risiken bei Weitem.
In verschiedenen Kommunen wird diese Form der Hausarzt-Akquise bereits erfolgreich betrieben. Als Anlage übersenden wir ferner einen Entwurf zu den Förderrichtlinien, auf deren Basis eine Ausschreibung der Stipendien erfolgen kann sowie einen Entwurf eines Stipendiumsvertrags, der sich an einem Vertrag orientiert, den der Vogelsbergkreis bereits für seine Stipendiaten einsetzt. Eine juristische Prüfung zur Gültigkeit obliegt der Gemeinde Greifenstein.
Abstimmung:
26 Ja-Stimmen