Der Wahlausschuss stellt sicher, dass die Kommunalwahl rechtlich korrekt, transparent und nachprüfbar durchgeführt wird – von der formalen Prüfung der Kandidaturen bis zur Feststellung des Wahlergebnisses. Seine Arbeit ist damit ein zentraler Bestandteil eines ordnungsgemäßen demokratischen Wahlprozesses.
Folgende Aufgaben werden vom Wahlausschuss übernommen:
1. Prüfung und Zulassung von Wahlvorschlägen
Der Wahlausschuss entscheidet, welche Wahlvorschläge formal zulässig sind und damit auf dem Wahlzettel stehen dürfen. Dabei prüft er, ob die Vorschläge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
2. Vorbereitung der Wahl und organisatorische Entscheidungen
Er sorgt dafür, dass alle formalen Voraussetzungen für die Wahl erfüllt sind – einschließlich der Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen des Wahlleiters im Rahmen der Wahlvorbereitung.
3. Feststellung des Wahlergebnisses
Nach der Wahl stellt der Wahlausschuss das offizielle Wahlergebnis fest und bestätigt damit formell die Verteilung der Sitze bzw. die gewählten Personen.
4. Fortbestand über den Wahltag hinaus
Der Wahlausschuss bleibt auch nach dem Wahltag im Amt, bis die neue kommunale Vertretung konstituiert ist. Er kann bei Bedarf neu besetzt werden.
In Greifenstein tagte der Wahlausschuss am vergangenen Freitag, 16.01.2026 im DGH in Beilstein.
Es gab keine Beanstandungen und nach eingehender Prüfung wurden alle eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.
Die Reihung auf dem Wahlschein folgt dem Wahlergebnis der letzten hessischen Landtagswahl:
Liste 1 – CDU mit 20 Kandidierenden
Liste 2 – AfD mit 12 Kandidierenden
Liste 3 – SPD mit 23 Kandidierenden
Liste 4 – Bündnis90/Die Grünen mit 7 Kandidierenden
Liste 5 – FDP mit 15 Kandidierenden
Liste 6 – Unabhängige Liste für Greifenstein mit 12 Kandidierenden