Diskussionsrunde: Die automobile Zukunft auf dem Land

Zu einem Gastvortrag mit anschließender Diskussionsrunde hat die ULfG den Gießener Stadtverordneten Klaus-Dieter Grothe (Bündnis 90/Die Grünen) eingeladen.

Grothe wird die Idee von E-Mobilität als Zukunftskonzept auch für ländliche Regionen aus seiner Sicht darstellen und das aus eigener Erfahrung: Seit 3,5 Jahren fährt er rein elektrisch und kann vielseitig aus Theorie und Praxis rund um dieses Thema berichten. Im Anschluss soll eine offene Diskussion zur Thematik stattfinden.

Alle am Thema interessierten Personen sind recht herzlich am Dienstag, dem 13.07.2021 ab 18.30 Uhr ins Dorfgemeinschaftshaus Beilstein eingeladen. Da wegen der Coronapandemie die Kapazitäten begrenzt sind, bittet die ULfG um Anmeldungen per Email an anmeldung130721@gmx.de bzw. telefonisch bei H. U. Sattler unter 02779-510173.

Der Ulmtalradweg – ein Gemeinschaftsprojekt

„Balkan-Express“ prägt Ulmtal

Die Bahnstrecke Stockhausen / Beilstein wurde in 1924 in Betrieb genommen und Anfang der 1980er Jahre endgültig stillgelegt. Die Mobilität hatte sich von der Schiene auf die Straße verlagert. Bis dahin war für viele Menschen im Ulmtal der Schienenbus, liebevoll „Balkan-Express“ genannt, ein unverzichtbares Transportmittel um die Regionen Wetzlar, Gießen und Weilburg zu erreichen. Dort gab es u.a. Arbeitsplätze, Schulen, Ärzte, Krankenhäuser, sowie vielfältige Einkaufsmöglichkeiten.

Hauptgrund für den Bau der Bahn war aber sicherlich die im ganzen Ulmtal geförderten Rohstoffe wie Basalt, Ton, Eisenerz und auch Holz schnell und kostengünstig ins ganze Land – und darüber hinaus – zu trans-portieren. Die Rohstoffgewinnung bot noch bis etwa Mitte der 1960er Jahre für mehrere hundert Ulmtaler, meist Bruch-arbeiter und Bergleute, eine auskömmliche ortsnahe Beschäftigung.

Radweg Lahntal – Westerwald

Nach einem fast 30 Jahre dauernden „Dornröschenschlaf“ wurde der alten Bahnstrecke wieder neues Leben eingehaucht. Es gab einige Ideen zur künftigen Nutzung der Strecke. Durchgesetzt hat sich letztlich der Bau eines Radweges, der das Lahntal mit dem Westerwald verbindet. Dabei handelt sich um ein gutes Beispiel für ein gemeinsames Projekt, wo Bürgermeister mit Vorstand und Gemeindevertretung mehrheitlich an einem Strang ziehen. Unterstützt durch die ehrenamtliche Mitarbeit der betroffenen Ortsbeiräte, interessierter Vereine und Bürger erfolgt die bauliche Umsetzung durch Fachfirmen und den gemeindlichen Bauhof.
Zu realisieren war das ganze Projekt letztlich nur durch einen sehr hohen Förderanteil des Landes Hessen. Wenn alle Planungen zeitgerecht umgesetzt werden können, soll die Gesamtstrecke bis hoch zum „Knoten“, mit der Anbindung an den überregionalen Radweg „R8“, in 2017 fertiggestellt sein.

Leider wäre aber das Projekt „Ulmtalradweg“ fast ein „Stückwerk“ geworden, weil die benachbarte Stadt Leun das erste Teilstück nicht ausbauen will. Hier ist glücklicher Weise durch die privatwirtschaftliche Initiative des „Outdoor-Centers“ ein akzeptable Lösung gefunden worden. Sonst hätten sich die Radler auf einem fast 2 km langen Teilstück der Landstraße den Gefahren des öffentlichen Autoverkehrs aussetzen müssen.
Es wird sich zeigen, dass diese Ausgaben für den Bau eine Investition in die Zukunft bedeuten und zwar mit erheblichem Potenzial. Welche positive Wirkung der Weg entfaltet, kann man daran erkennen, wie sehr er bereits jetzt, schon vor der Fertigstellung, genutzt wird.

An der Diskussion darüber, wer denn der Urheber für dieses Projekt sein will, beteiligen wir uns nicht. Eine alte Bahntrasse einer solchen Nutzung zuzuführen, ist schließlich keine neue Idee. Eine solche „In-Wert-Setzung“ bot sich aber geradezu an. Die Bahnstrecken von Driedorf nach Rennerod bzw. nach Herborn werden schon seit vielen Jahren erfolgreich als Radweg genutzt.

Chance für Greifenstein

Es steht unserer Gemeinde mit ihren vielen Ortsteilen gut zu Gesicht, dass jedes an der Strecke befindliche Dorf mit viel ehrenamtlichem Engagement wichtige Beiträge leistet. Somit das Gemeinsame fördert, anstatt das Trennende hervorzuheben. So wie einst der „Balkan-Express“ ein Bindeglied für die Dörfer des Ulmtals war, so kann heute der „Ulmtalradweg“ eine wichtige Grundlage für die touristische Belebung unserer Gemeinde sein. Viele Gäste werden Greifenstein über den Radweg kennen lernen. Mit dem bei uns zur Verfügung stehenden Angebot an Naherholung und Freizeitgestaltung bieten sich neue Chancen, insbesondere auch für die heimische Gastronomie.

Gutes Marketing unverzichtbar

Die ULfG regt an, dass alle verantwortlich am Projekt Beteiligten, besonders Bürgermeister und Verwaltung, nachhaltig alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten unternehmen um die touristische Vermarktung des Ulmtalradweges nach Kräften vorantreiben. Die kommunalpolitisch Verantwortlichen sind gefordert dieses Vorhaben mit geeigneten Beschlüssen zu ermöglichen.

Verkehrsberuhigung aber wie?

Wem ist das noch nicht passiert! Man kommt aus der Haustüre und möchte noch mal kurz die Straße queren, und da kommt er auch schon angerast, -nein schon eher angeflogen- der Fahrer jenes Autos, dass man nur schemenhaft in den Augenwinkeln wahrnehmen kann.

Ein intuitiver Sprung aus der Gefahrenzone verhindert schlimmeres. Puu.., so ein Idiot, noch mal Glück gehabt. Solche Erlebnisse sind für betroffen Mitbürger prägend und fordert Reaktionen nach Verkehrsberuhigung geradezu heraus. Doch wer die Emotionen beiseite lässt, und sich dem tatsächlichen Problem widmet, wird schnell erkennen, dass der Gesetzgeber vor einem Ruf nach Verkehrsberuhigung manch rechtliche Hürde aufgebaut hat, die es zu nehmen gilt. Nur der Wunsch und die Erlebnisse alleine reichen nicht aus um aus einer innerörtlichen Straßenverlauf in eine verkehrsberuhigte Zone umzuwandeln.

Der nachfolgende Auszug aus der Straßenverkehrsordnung zeigt deutlich was Verkehrsberuhigung bedeutet:

Die Straßenverkehrsordnung nennt fünf Punkte, die es innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches zu beachten gilt:

  1. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  2. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Aber Hand aufs Herz: Wer weiß auf Anhieb, wie schnell Schrittgeschwindigkeit ist?
Antwort: 4-7 km/h. Ja, richtig, vier bis sieben Kilometer pro Stunde!

Diese Geschwindigkeit einzuhalten, ist sicherlich recht schwierig, da sie sich oft am Tachometer nicht ablesen lässt. Aber: Wenn Sie im ersten Gang mit Leerlaufdrehzahl dahin rollen, hat Ihr Fahrzeug die Geschwindigkeitsobergrenze bereits überschritten. Zumindest sollten Sie nicht noch zusätzlich Gas geben!

Die Verkehrsfläche in einem verkehrsberuhigten Bereich steht allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung („Mischverkehr“). Es gibt hier keine Trennung zwischen Fahrbahn, Seitenstreifen und Gehwegen. Außerdem sind hier Kinderspiele überall erlaubt.

Allerdings muss kein Autofahrer auf ein raumgreifendes Fußballturnier von unter 17-Jährigen gefasst sein. Dreirad und Roller fahren, Fangen spielen oder Seilhüpfen – diese und ähnliche „Klassiker“ für Kinder bis 14 Jahre umfasst der Hinweis auf „Kinderspiele“.

Solche Zonen sind im übrigen nicht die einzige Möglichkeit, Verkehrsberuhigung zu erreichen.

Auch Sackgassen und Einbahnstraßenregelungen gehören zu den klassischen Mitteln zum Zweck.

Die bauliche Ausgestaltung entspricht dem Ziel, den Verkehr wirksam zu beruhigen. Blumentröge und Bänke, Schwellen und sonstige Hindernisse erschweren die Durchfahrt und zwingen jeden zu gemächlicher Fahrt. In der Regel führt das auch dazu, dass nur derjenige durch eine „Spielstraße“ fährt, der dort ein Ziel hat: Anwohner und Besucher, Geschäftsleute und Kunden. Die Straßenverkehrsordnung weist aber ausdrücklich darauf hin, dass ein verkehrsberuhigter Bereich nicht auf den Anliegerverkehr beschränkt ist.

Wer den verkehrsberuhigten Bereich wieder verlässt – was ein rot durchgestrichenes „Spielstraßen“-Schild signalisiert -, sollte allerdings eines auf seinem weiteren Weg mitnehmen: Das Gefühl, auch „draußen“ jederzeit gefasst zu sein auf das höchste Alarmzeichen: einen Ball, der zwischen zwei geparkten Autos auf die Fahrbahn rollt…

Aber auch eine Reduzierung von Innerorts 50km auf 30km bedarf einer Ausnahmegenehmigung und muss triftig begründet werden. Grundsätzlich ist es sicher berechtigt, bei veränderten Voraussetzungen (z. B. mehr Verkehr oder größere Akzeptanz von Tempo 30 in Wohngebieten etc.) solche Entscheidungen erneut auf den Prüfstand zu bringen und ggf. zu verändern.

Allerdings sollte dies innerhalb eines Gesamtkonzepts geschehen, bei dem Vor- und Nachteile und andere zielführende Bausteine untersucht und abgewogen werden und die gesamten Ortsteile befragt werden.
Dazu wären folgende Konsequenzen und Erfahrungen aus anderen verkehrsberuhigten Maßnahmen in Betracht zu ziehen – denn: das alleinige Anbringen von Verkehrsschildern reicht erfahrungsgemäß nicht aus, sondern muss von begleitenden Maßnahmen wie Verengungen durch Parken auf der Straße und sonstige Rückbauten ergänzt werden, um eine tatsächliche Geschwindigkeitsreduzierung zu erzielen.

Ungeachtet davon, sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer in einer stillen Stunde ganz generell einmal die Frage stellen, warum so schnell, warum so viel Risiko, was bringt mir das letztendlich ?

Carpe diem, nutze den Tag! Doch heute bedeutet es, nutze den Tag, möglichst schnell und schneller, denn schneller ist besser. Dalli-Dalli ist das Motto bei der Arbeit, beim Sport, oder in der Zeit zwischen den Terminen. Wer zu spät kommt, wird bestraft. Aber wer zu schnell ist, ist schneller tot als der Langsame. Ein Plakat am Straßenrand, welches für angemessene Geschwindigkeiten wirbt, zeigt ein Holzkreuz am Straßenrand mit der Bildunterschrift: „Jetzt überholen ihn die anderen.“

Der Tempowahn hat Schattenseiten, nicht nur am Straßenrand. Stress, Unruhe und Erkrankungen zwingen viele Menschen zur ungewollten Auszeit. Im Würgegriff der Zeit wird Zeitnot zur Belastung. Jedoch stößt man bei vielen Zeitgenossen zu den oben beschriebenen Verkehrs und Verhaltensregelungen auf taube Ohren und es steht zu befürchten das die Vernunft und Einsicht dieser Mitbürger, zur Teilnahme an einer allgemeinverträglichen Verkehrsteilname wohl dauerhaft, im wahrsten Sinne des Wortes, auf der „Strecke“ bleiben wird, und nur durch restriktive Maßnahmen eine Verhaltensänderung herbeigeführt werden kann.

In diesem Sinne, erst Hirn und dann Motor einschalten und allzeit gute Fahrt!