Kartellamt verbietet Holzvermarktung durch Hessen-Forst, Kommunen suchen nach Lösungen!

Hans-Jürgen Philipps

Aufwand und Ertrag stehen im Missverhältnis
Greifenstein, eine der größten Flächengemeinden im Kreis und mit großem Waldbestand erzielt bei der derzeitigen Beförsterung und Vermarktung durch Hessen-Forst nur marginale Ergebnisse. Der Aufwand, welcher betrieben wird steht in keinem guten Verhältnis zum Ertrag von ca. 50.000 € pro Jahr. Das stößt bei vielen Bürgern aber auch bei Nachbargemeinden auf Unverständnis.

Ursachen sind vielfältig
Der Ruf nach den Ursachen dieses Ungleichgewichtes wird zur Zeit auch in unserer Gemeinde diskutiert. Die Gründe hierfür sind vielfältig und sicher nicht mit einem Satz zu beantworten. Deshalb ist es wichtig eine genaue Analyse des Sachverhaltes anzustrengen, um die richtigen Schlüsse zu ziehen. Fakt ist jedoch, dass aus den Erträgen, der „Overhead“, – also
die Verwaltungskosten für Hessenforst bezahlt werden müssen. Diese nicht unerheblichen Belastungen führen trotz großer Rundholznachfrage in der Vergangenheit dazu, dass der Erlös kontinuierlich sinkt.

Vor dem Hintergrund einer angekündigten Erhöhung der Beförsterungskosten von 4,2% pro Jahr wird es nunmehr eine Frage der Zeit sein, bis die Ergebnissituation ins Negative umschlägt. Und, man mag es kaum glauben, möglicherweise darf die Gemeinde für die Beförsterung und Vertrieb künftig noch draufzahlen.

Städte und Gemeinden suchen nach Alternativen
Viele Städte und Gemeinden sind nicht mehr bereit das „Sorglospaket“ durch Hessenforst unter diesen Voraussetzungen zu akzeptieren. Sie suchen nach Alternativen, um Kosten zu senken und die Ergebnisse langfristig wieder auf eine auskömmliche Basis zu stellen. Bei solchen Alternativen sollten nicht nur die Holzernte, sondern auch die Sicherstellung von Nachhaltigkeit, Naturschutz und –pflege mit eingerechnet werden. Auch weitere Aufgabenbereiche, wie Beförsterung,
Arbeitsplätze, Waldpädagogik u.a.m., gilt es dabei zu berücksichtigen.

Kartellamt untersagt Vermarktung
Das Bundeskartellamt hat der Landesforstverwaltung Hessenforst die gemeinsame Vermarktung von Nadelstammholzmengen aus dem Privat- und Kommunalwald sowie die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse über jeweils 100 Hektar Waldfläche zusammen mit Mengen aus dem Staatswald untersagt.
Für die Bewirtschaftung fast des gesamten Kommunalwaldes muss jetzt eine neue Basis geschaffen werden. Betroffene kommunale Forstbetriebe müssen nun nach eigenständigen Lösungen suchen und eigenständige Vermarktungsorganisationen aufbauen.

Verwaltung prüft Alternativen
Die ULfG hat zu diesem Thema einen Antrag ins Parlament eingebracht, mit dem Ziel, dass die Verwaltung Alternativen und Wege aufzeigt, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Erkennbar ist der mehrheitliche Wunsch in den Fraktionen, dass die Beförsterung durch einen gemeindlich bestellten Förster in unserer Gemeinde vertreten wird.

Spannende Diskussionen zu erwarten
Es dürfte noch spannende Diskussionen darüber geben, welches der im Raum stehenden Modelle für unsere Gemeinde das am besten geeignete ist. Nun, warten wir es mal ab, in diesem Sinne, wir halten Sie auf dem Laufenden.

H.-J. Philipps

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