„Straße saniert – Bürger ruiniert“?

Oder umlegen der Kosten durch „wiederkehrende Straßenbeiträge“?

In einigen Ortsbereichen müssen Straßen erneuert werden. Oftmals ist das den Anliegern schon lange bekannt, aber wenn dann die Straßensanierung ansteht und die Höhe der zu erwartenden Kosten auf dem Tisch liegen, stehen viele Betroffene vor kaum lösbaren finanziellen Problemen.

Für manche Grundstücke, die mit einem Ein- oder Mehrfamilien-haus bebaut sind, kann der Straßenbeitrag, je nach Lage und Länge, schnell fünfstellige Summen erreichen.

Junge Familien aber haben ihr Haus in der Regel finanziert und oftmals ihren Kreditrahmen ausgeschöpft.

Ältere Eigentümer hingegen haben ihren Lebensabend ohne zusätzliche Schulden geplant oder leben bereits jetzt von einer schmalen Rente. Einen Bankkredit – wenn sie ihn aufgrund ihres Alters überhaupt erhalten – wäre zu ihren Lebzeiten aus Renteneinnahmen kaum mehr tilgbar.

Man könnte sogar die Überlegung anstellen, ob die Straßenbeiträge gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstoßen, denn solche Bescheide könnten eine Art „erdrosselnde“ Wirkung entfalten.

In den allerschlimmsten Fällen fürchten Eigentümer ihre Grundstücke verkaufen müssen, nur um den Straßenbeitrag bezahlen zu können.

Eine schwierige Situation. Wäre es da nicht besser, wenn man sich auf „wiederkehrende Straßenbeiträge“ einigen würde? Einige Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis wollen das, einige prüfen es und einige bleiben bei den Einmal-Beiträgen.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung im November 2016 haben sich Greifensteiner Mandatsträger mit dieser Thematik beschäftigt, um sich entsprechendes Hintergrundwissen anzueignen.

In der Diskussion und in der Bewertung der bisher gemachten Erfahrungen mit „wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ wurde klar, dass in Greifenstein ein erheblicher Kostenaufwand für die Einführung und dauerhaft hohe Personalkosten anfallen würden. Zudem bei einer hohen Rechtsunsicherheit, denn es gibt hierzu noch keine Rechtsprechung in Hessen!

Die wesentlichen Vorteile wären eine langfristige Planungssicherheit, Kontinuität beim Straßenausbau und geringere Einmal- und Einzelbelastungen für die Bürger.

Allerdings kann das nur funktionieren, wenn Bürger die bereits Einmal-Straßenbeiträge gezahlt haben, angemessen von den wiederkehrenden Beiträgen „verschont“ bleiben. Dies gilt es sorgfältig zu ermitteln.

Die ULfG hält grundsätzlich die Einführung von „wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ für ein sinnvolles Zukunftsmodell. Wir werden uns in Greifenstein für ein gerechtes Lösungsmodell einsetzen, welches die Interessen möglichst aller Bürger berücksichtigt.


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Diesen und weitere aktuelle Artikel herunterladen: Infoblatt für Greifentstein, Ausgabe Januar 2017: Zum Download <hier anklicken>

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